Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Triage wird auch von der DJG RLP begrüßt.
„Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden“, so Nadine Kairat, die Vorsitzende des Fachbereichs Schwerbehinderte. „Der Bundesgesetzgeber muss jetzt schnell handeln. Eine verlässliche gesetzliche Regelung zur Patientenauswahl für die sogenannte Triage ist notwendig, um Rechtssicherheit sowohl für die Betroffenen als auch für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte zu schaffen“.
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