Am 18. Dezember 2017 hat der dbb in Sachen Tarifeinheitsgesetz (TEG) erneut den Klageweg beschritten.
Durch den renommierten Arbeitsrechtler Professor Wolfgang Däubler wurde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Klage gegen das Tarifeinheitsgesetz in seiner vom Karlsruher Bundesverfassungsgericht im Sommer veränderten Form eingereicht. „Karlsruhe hat mit seinem Urteilsspruch vom Juli dieses Jahres das völlig überflüssige Zwangs-Tarifeinheitsgesetz in seiner Auswirkung schon deutlich beschnitten“, führte dbb Chef Ulrich Silberbach aus, „aber das reicht uns noch nicht. Auch in seiner ‚Karlsruher Form‘ ist das Gesetz weder sinnvoll noch praktikabel.“