dbb rlp: Ankündigung der Landesregierung zur Besoldungsanpassung im öffentlichen Dienst

Jeweils 2 % zusätzlich für Beamte im Juli 2019 und 2020

Laut Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sollen Besoldung und Versorgung der Landes- sowie Kommunalbeamten in Rheinland-Pfalz zum 01. Juli 2019 um 2 Prozent und zum 01. Juli 2020 um weitere 2 % steigen neben der besoldungsrechtlichen Übertragung des 2019er Tarifergebnisses für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Länder.
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Eilmeldung des dbb rlp: Die Beamtenbesoldung in Rheinland-Pfalz steigt um jeweils 2 % zusätzlich im Juli 2019 und Juli 2020

Ankündigung der Landesregierung

Mit Wirkung zum 01. Juli 2019 und zum 01. Juli 2020 sollen die Beamtinnen und Beamten im öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz jeweils zusätzliche 2 Prozent mehr Gehalt bekommen.

Das hat der Ministerrat in seiner heutigen Sitzung überraschend beschlossen.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) teilte die Neuigkeit der dbb Landesvorsitzenden Lilli Lenz soeben in einem Telefonat mit.

Details dazu folgen in Kürze.

Weitere Informationen zur Gewerkschaftsarbeit finden Sie unter www.djg.de oder unter www.dbb.de und www.dbb-rlp.de.

dbb: Die Bezahlung im öffentlichen Dienst muss stimmen

Mobil, agil, divers: So wünscht sich dbb Chef Ulrich Silberbach den öffentlichen Dienst. Ohne eine bessere Bezahlung sei das aber nicht zu machen.

Wünsche, denen sich die DJG Rheinland-Pfalz gerne anschließt, ohne allerdings zum wiederholten Male auf die Tatsache hinzuweisen, dass Rheinland-Pfalz zur Zeit auf dem vorletzten Platz im Bund-Länder-Besoldungsvergleich liegt und eine angemessene Bezahlung längst überfällig ist. Es besteht dringender Handlungsbedarf seitens der Landesregierung, denn sonst nehmen nicht nur die Schwierigkeiten bei der Nachwuchsgewinnung zu.

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dbb rheinland-pfalz: Öffentlicher Dienst verdient gute Rahmenbedingungen

Der dbb rheinland-pfalz hat im Gespräch mit der Landtagsfraktion der Grünen eine bessere Bezahlung für den öffentlichen Dienst gefordert. „Es reicht nicht, nur weiche Faktoren wie Betriebliches Gesundheitsmanagement oder Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu betonen“, sagte Axel Schaumburger, stellvertretender dbb Landesvorsitzender, am 11. Mai 2018.

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Private Krankenversicherung: Entscheidung des Bundesfinanzhofes zum Sonderausgabenabzug

Mit Pressemitteilung Nr. 19 vom 11. April 2018 (https://www.bundesfinanzhof.de/pressemitteilungen) teilte der Bundesfinanzhof mit, dass gemäß Urteil vom 29.11.2017 (X R 3/16) selbst getragene Krankheitskosten nicht beim Sonderausgabenabzug berücksichtigt werden können. Weiterlesen

Personalsuche: Öffentlicher Dienst hat oft das Nachsehen

„Staat sitzt in der Demografie-Falle“

In Zeiten des allgemeinen Arbeitskräftemangels in Deutschland hat der öffentliche Dienst bei der Suche nach Personal oft das Nachsehen. Weil der Arbeitsmarkt auf Grund der seit Jahren guten Konjunkturentwicklung quasi leergefegt ist, kämpfen Dienstherrn und Arbeitgeber unter großen Schwierigkeiten um Nachwuchs und Fachkräfte. „Der Staat sitzt in der Demografie-Falle“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 25. April 2018 im „Deutschlandfunk“.
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GEWALT GEGEN BESCHÄFTIGTE – WER SIE ANGREIFT, GREIFT UNS ALLE AN

Mit dem starken Appell, die Zunahme von Gewalt in der Gesellschaft, insbesondere auch gegen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, nicht länger hinzunehmen, hat sich der dbb Bundesvorsitzende erneut eindeutig gegen verharmlosende Tendenzen positioniert. „Das Problem darf nicht unter den Teppich gekehrt werden, sondern muss zügig gelöst werden“, sagte Ulrich Silberbach am 21. Februar 2018 auf einem Symposium des dbb Hessen in Frankfurt am Main.

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dbb Vize Schäfer: Beihilfe verbessern und weiterentwickeln

Systemkonforme Verbesserungen und sachgerechte Weiterentwicklungen des Beihilfesystems der Beamtinnen und Beamte hat dbb Vize und Beamtenvorstand Friedhelm Schäfer angemahnt.

„Wir wollen auch künftig einen leistungsfähigen und bezahlbaren Gesundheitsschutz im Beamtenbereich. Genau deshalb setzen wir uns für den Erhalt der prägenden Elemente des Beihilfesystems ein“, sagte Schäfer beim Landesgewerkschaftstag des dbb bremen am 31. Januar 2018 in Bremen. Erhalt bedeute nicht Festhalten am Gestrigen, betonte der Zweite Vorsitzende des dbb. Vielmehr seien systemkonforme Verbesserungen und sachgerechte Weiterentwicklungen dringend geboten. So forderte Schäfer einheitliche beihilferechtliche Rahmenbedingungen in Bund und Ländern, zeitnahe Beihilfeerstattungen durch flächendeckende personelle und technische Ressourcen sowie Verbesserungen und Vereinfachungen bei der Durchführung der Beihilfebearbeitung.
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Altersdiskriminierende Beamtenbesoldung – dbb rheinland-pfalz: Großer Erfolg für Beamte vor Oberverwaltungsgericht

Landesvorsitzende Lilli Lenz: Es zahlt sich aus, in der Gewerkschaft zu sein: 1.900 Euro Entschädigung für Musterkläger

Weil die Beamtenbesoldung in Rheinland-Pfalz zwischen Ende 2011 und Mitte 2013 wegen Diskriminierung fehlerhaft ausgestaltet war, er-halten drei vom dbb rheinland-pfalz unterstützte Musterkläger jeweils 1.900 Euro pauschale Entschädigung.

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Die DJG – Deutsche Justiz-Gewerkschaft Rheinland-Pfalz fordert mehr Personal in der rheinland-pfälzischen Justiz

Durch den weiter fortschreitenden Personalmangel, sowie der in den nächsten Jahren bevorstehenden Pensionswelle in der rheinland-pfälzischen Justiz, sieht die DJG Rheinland-Pfalz die Stabilität des Rechtsstaates in Gefahr. Denn dieser zeichnet sich auch durch eine leistungsfähige Justiz aus.

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Streikrecht für Beamte: Ein „bisschen Streik“ geht nicht

Ein weitestgehend streikfreier öffentlicher Dienst ist zwingende Voraussetzung für die Gewährleistung der öffentlichen Daseinsfürsorge.

Das haben in der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage des Streikrechts für Beamtinnen und Beamte die Vertreter des Bundes, der Länder und des dbb übereinstimmend unterstrichen. Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach sagte am Rande der Anhörung am 17. Januar 2018 in Karlsruhe: „Wer das Streikrecht für Beamte will, legt Hand an einen der Grundpfeiler der Funktionsfähigkeit unseres Staats, die durch den Beamtenstatus mit seinen besonderen Rechten und Pflichten sichergestellt ist.“

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Krankenversicherung: Systemwechsel würde hohe Kosten bringen

dbb Jahrestagung: Diskussion mit Lindner und Palmer

Unter dem Titel „Deutschland hat gewählt – Was nun?“ diskutierten auf der dbb Jahrestagung am 8. Januar 2018 der Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Lindner, und der Oberbürgermeister von Tübingen, Boris Palmer (Grüne).

Lindner verteidigte erneut den Rückzug seiner Partei aus den Sondierungen für eine „Jamaika“-Koalition mit CDU/CSU und Grünen. „Wenn Wahlprogramme noch irgendeinen Sinn haben sollen, müssen sie auch nach der Wahl noch gelten“, so der FDP-Chef. Und die Programme hätten eben nicht zusammengepasst. Als Beispiel nannte er das vergebliche Bemühen der Liberalen, das Kooperationsverbot in der Verfassung zwischen Bund und Ländern im Bereich der Bildung aufzuheben. Die Länder seien mit der alleinigen Zuständigkeit langfristig finanziell überfordert: „Die Schuldenbremse wird in dieser Konstellation der Strick der Bildungspolitik.“ Boris Palmer hingegen äußerte sein Unverständnis über das Scheitern der Verhandlungen: „Ich verstehen nicht, warum die FDP die Regierungsverantwortung abgelehnt hat. Wir Grünen sind der FDP weit entgegengekommen. Die Abschaffung des Solidaritätszuschlages hatten wir bereits zugesagt.“

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Zwangs-Tarifeinheit: dbb klagt vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte

Am 18. Dezember 2017 hat der dbb in Sachen Tarifeinheitsgesetz (TEG) erneut den Klageweg beschritten.

Durch den renommierten Arbeitsrechtler Professor Wolfgang Däubler wurde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Klage gegen das Tarifeinheitsgesetz in seiner vom Karlsruher Bundesverfassungsgericht im Sommer veränderten Form eingereicht. „Karlsruhe hat mit seinem Urteilsspruch vom Juli dieses Jahres das völlig überflüssige Zwangs-Tarifeinheitsgesetz in seiner Auswirkung schon deutlich beschnitten“, führte dbb Chef Ulrich Silberbach aus, „aber das reicht uns noch nicht. Auch in seiner ‚Karlsruher Form‘ ist das Gesetz weder sinnvoll noch praktikabel.“

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