Einkommensrunde 2023 im öffentlichen Dienst des Landes

Tarifergebnis soll auf Beamte „1:1“ übertragen werden

dbb Landeschefin Lilli Lenz: Forderung wurde gehört, gutes Signal für Beamte und Versorgungsempfänger im Landes- sowie Kommunaldienst

Auch in Rheinland-Pfalz wird das kürzlich verhandelte Tarifergebnis für den öffent-lichen Dienst der Länder – TV-L – ohne Änderungen per Landesgesetz auf die Besoldung und Versorgung der Landes- sowie Kommunalbeamtinnen und -beamten übertragen.
Das gilt insbesondere hinsichtlich der von den Tarifvertragsparteien gefundenen Lösung für einen zügigen Inflationsausgleich und auch für den im weiteren Verlauf vorgesehenen Sockelbetrag.
Diese Information gaben Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Finanzministerin Doris Ahnen in einem Video-Gespräch mit der dbb Landesvorsitzenden Lilli Lenz heute, bevor anschließend der Ministerrat den nötigen Grundsatzbeschluss fasste. Weiterlesen

Einkommensrunde 2023 im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

Guter Kompromiss dank großer Aktionsbereitschaft

dbb rheinland-pfalz setzt sich nun für Übertragung auf Beamte ein

„Diesmal war ein Kompromiss nur nach massiven Warnstreikaktionen zu erreichen. Der Druck hat gewirkt“, sagte die dbb Landesvorsitzende Lilli Lenz am 09. Dezember 2023 in Potsdam zur Einigung in der Ländertarifrunde.

dbb Landesvorsitzende Lilli Lenz (c) dbbrlp

Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Landesdienstes in
Rheinland-Pfalz werde durch das Ergebnis im rechnerischen Gesamtvolumen von
gut 11 Prozent die Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung ermöglicht, insbesondere mit vergleichendem Blick auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen – TVöD – vom Frühjahr.

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Einkommensrunde 2023 im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

Der Abschluss für die Länder steht

Gleichgezogen!

„Ja, wir haben ein Ergebnis erreicht, das in seiner Wertigkeit dem TVöD-Abschluss vom Frühjahr entspricht“, antwortete dbb Chef Ulrich Silberbach auf eine viel gestellte Frage. „Ein 1:1-Vergleich ist letztlich nicht möglich, weil TVöD und TV-L sich längst zu sehr unterscheiden. Aber unser Ziel, mit dem TVöD-Abschluss gleichzuziehen, haben wir grundsätzlich erreicht.“ Lange Zeit hatte sich die TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder) geweigert, das Offensichtliche anzuerkennen. Erst in der dritten Verhandlungsrunde und nach unzähligen Streiks und Demonstrationen hat sie verstanden, dass sich mit defensiver Haushaltspolitik kein funktionierender öffentlicher Dienst gestalten lässt. „Wir haben heute nicht alles, aber
wirklich viel erreicht“, bilanzierte Silberbach nach dreitägigem Verhandlungsmarathon. „Eine einzelne Tarifrunde kann nicht die vielen Versäumnisse heilen, die die Blockadehaltung
der TdL während der letzten Jahre hat anwachsen lassen. Deshalb fordere ich heute
auch trotz des ordentlichen Tarifkompromisses, dass die Reise weitergehen muss.
Dieser Abschluss muss ein Startschuss sein, den TV-L kontinuierlich weiterzuentwickeln.“ Weiterlesen

Zwangs-Tarifeinheit: dbb klagt vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte

Am 18. Dezember 2017 hat der dbb in Sachen Tarifeinheitsgesetz (TEG) erneut den Klageweg beschritten.

Durch den renommierten Arbeitsrechtler Professor Wolfgang Däubler wurde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Klage gegen das Tarifeinheitsgesetz in seiner vom Karlsruher Bundesverfassungsgericht im Sommer veränderten Form eingereicht. „Karlsruhe hat mit seinem Urteilsspruch vom Juli dieses Jahres das völlig überflüssige Zwangs-Tarifeinheitsgesetz in seiner Auswirkung schon deutlich beschnitten“, führte dbb Chef Ulrich Silberbach aus, „aber das reicht uns noch nicht. Auch in seiner ‚Karlsruher Form‘ ist das Gesetz weder sinnvoll noch praktikabel.“

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Tarifeinheitsgesetz: Bundesverfassungsgericht verlangt Nachbesserungen

Tarifeinheitsgesetz-Urteil: „Die Probleme bleiben!“

Als „schwer nachvollziehbar“ hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Tarifeinheitsgesetz (TEG) am 11. Juli 2017 bezeichnet.

„Mit seiner Entscheidung, den gesetzlichen Eingriff in die Tarifautonomie und die Koalitionsfreiheit des Einzelnen grundsätzlich zuzulassen, heben sich die Bundesverfassungsrichter deutlich von der beeindruckenden Phalanx der zahlreichen und namhaften Verfassungs- und Arbeitsrechtler ab, die das TEG von Anfang an als eindeutig verfassungswidrig und darüber hinaus undurchführbar abgelehnt haben.

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