Bundesverfassungsgericht: Urteile zum ganzheitlichen Arbeitsvorgang müssen umgesetzt werden

Klarheit im Streit bei der Eingruppierung im öffentlichen Dienst der Länder: Es bleibt bei der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum ganzheitlichen Arbeitsvorgang.

Im lange schwelenden Streit zum Thema „Arbeitsvorgang“ im Rahmen des Eingruppierungsrechts des öffentlichen Dienstes der Länder hat das Bundesverfassungsgericht am 21. Dezember 2022 für mehr Klarheit gesorgt, indem es die diesbezügliche Verfassungsbeschwerde, die die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und das Land Berlin im Februar 2021 eingelegt hatten, nicht zur Entscheidung annahm (Aktenzeichen 1 BvR 382/21). Weiterlesen