FACHGESPRÄCH IM BUNDESTAG – BEIHILFESYSTEM IST ALTERNATIVLOS

Der Erhalt des eigenständigen Beihilfesystems für Beamte und Richter  ist alternativlos. Das hat dbb Vize und Beamtenvorstand Hans-Ulrich  Benra bekräftigt. ‚Wer die Systemfrage stellt, muss gleichzeitig eine  Antwort auf die Frage haben, was durch das neue System überhaupt verbessert  wird‘, machte Benra bei einem Fachgespräch der Grünen-Bundestagsfraktion  am 19. September 2016 in Berlin deutlich und stellte mit Blick auf  alternativ diskutierte Versicherungsmodelle, insbesondere die so genannte  Bürgerversicherung, klar: ‚Das wäre absolutes Neuland und zudem aufgrund  der föderalisierten Beamtenrechtskompetenzen unkalkulierbar. Für Experimente  ist die Zahl der Betroffenen viel zu groß.‘

Der dbb lehne die Einführung einer einheitlichen Bürgerversicherung  daher strikt ab, ergänzte Benra. ‚Nicht, weil die Beamten lieber privat  versichert bleiben möchten, sondern weil das Beihilfesystem mit dem  beamtenrechtlichen Fürsorgeprinzip eng verwoben und zudem ökonomisch  sinnvoll ist, weil es nur für Gesundheitsaufwendungen eintritt, die  auch tatsächlich anfallen.‘ Wer sich von Modellen wie der Bürgerversicherung  eine Entlastung der Gesetzlichen Krankenversicherung erhoffe, liege  falsch, so Benra: ‚Wenn der Kreis der Versicherten auf die Beamten  ausgeweitet wird, erwachsen aus den zusätzlichen Einnahmen doch auch  zusätzliche Leistungsansprüche.‘ Und die Dienstherrn würden zwar um  ihre Beihilfe entlastet, müssten jedoch dann einen wie auch immer ausgestalteten  Arbeitgeberanteil aufbringen. Aus Sicht des dbb sei das Beihilfesystem  über die gesamte Laufzeit eines Beamten betrachtet das kostengünstigste  Modell zum Management der Gesundheitskosten.

Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass auch das Beihilfesystem struktureller  Reformen bedürfe, betonte Benra und nannte als Beispiele eine Optimierung  der Abrechnungsverfahren und Lösungen für individuelle Versicherungskonstellationen.  ‚All dies kann aber innerhalb der bestehenden und sehr gut funktionierenden  Systeme Beihilfe und private Krankenversicherung erfolgen, ohne diese  im Grundsatz in Frage zu stellen‘, so der dbb Vize.

Das beamtenrechtliche Beihilfesystem umfasst die Aufwendungen des Dienstherrn  im Rahmen der Fürsorgepflicht für Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle  sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen.  Die Leistungen ergänzen die Eigenvorsorge der Beamten, die über eine  private Krankenversicherung abgedeckt und aus den laufenden Bezügen  zu bezahlen ist. Die Leistungen der Beihilfe erfolgen im Gegensatz  zum grundsätzlichen Sachleistungsprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung  als Kostenerstattung: Der Beamte erhält eine Rechnung als Privatpatient,  begleicht diese und bekommt die beihilfefähigen Aufwendungen entsprechend  dem Beihilfebemessungssatz vom Dienstherrn erstattet. Die Zuzahlungsregelungen  orientieren sich für den Bereich des Bundes an den Regelungen der gesetzlichen  Krankenversicherung. Beamte können auch freiwillig in die Gesetzliche  Krankenversicherung eintreten, wo sie jedoch den Beitrag zu hundert  Prozent selbst leisten müssen – einen vergleichbaren Arbeitgeberanteil  gibt es für sie nicht.

Weitere Informationen zur Gewerkschaftsarbeit finden Sie unter www.djg.de oder unter www.dbb.de.

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