Alimentation kinderreicher Beamter: dbb empfiehlt Widerspruch

Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat die Frage aufgeworfen, ob die Alimentation kinderreicher Beamter (drei oder mehr Kinder) rechtens ist. „Wir empfehlen daher den Betroffenen, vorsorglich noch im laufenden Jahr einen Antrag auf Besoldungserhöhung zu stellen und Widerspruch gegen die Höhe der Familienzuschläge einzulegen“, sagte dbb Fachvorstand Beamtenpolitik Friedhelm Schäfer am 12. Dezember 2017.

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Neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigung und im Schichtdienst!

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 23. März 2017 (6 AZR 161/16) die Voraussetzungen für das Entstehen von Ansprüchen auf Überstundenzuschlägen im Geltungsbereich des TVöD – insbesondere für Teilzeitbeschäftigte – beurteilt. Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen nun vor.

Daraus ergeben sich zwei wesentliche Verbesserungen für die Beschäftigten!

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Forsa-Umfrage zu Wahlabsichten des öffentlichen Dienstes: Beamte und Angestellte können Bundestagswahl entscheiden

„Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes stehen exakt in der Mitte der Gesellschaft, da, wo die Wahlen entschieden werden,“ resümierte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt am 24. August 2017 in Berlin die vom dbb in Auftrag gegebene forsa-Sonderumfrage zu den Wahlabsichten des öffentlichen Dienstes. Dauderstädt: „Das sollte den Parteien zu denken geben. Die Beamten und Angestellten im Staatsdienst könnten die Bundestagswahl entscheiden. Sie sind politisch interessierter, entscheiden sich früher und weisen zudem eine höhere Parteienbindung auf als der Durchschnitt der Bevölkerung.“ Weiterlesen

„Justiz braucht Initiative zur dauerhaften Nachwuchsgewinnung!“

Justizgewerkschaften fordern aktives Werben der Justiz um die jeweils besten Schulabsolventen

 

Im gemeinsamen Pressetermin der Fachgewerkschaften in der Justiz stellten diese fest, dass der demografische Wandel Rheinland-Pfalz erfasst hat und schleichend auch bei der rheinland-pfälzischen Justiz seine Spuren hinterlässt. Weiterlesen

Tarifeinheitsgesetz: Bundesverfassungsgericht verlangt Nachbesserungen

Tarifeinheitsgesetz-Urteil: „Die Probleme bleiben!“

Als „schwer nachvollziehbar“ hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Tarifeinheitsgesetz (TEG) am 11. Juli 2017 bezeichnet.

„Mit seiner Entscheidung, den gesetzlichen Eingriff in die Tarifautonomie und die Koalitionsfreiheit des Einzelnen grundsätzlich zuzulassen, heben sich die Bundesverfassungsrichter deutlich von der beeindruckenden Phalanx der zahlreichen und namhaften Verfassungs- und Arbeitsrechtler ab, die das TEG von Anfang an als eindeutig verfassungswidrig und darüber hinaus undurchführbar abgelehnt haben.

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Betriebsrenten: Arbeitgeber weiter in die Pflicht nehmen

„Die Reformen bei der Betriebsrente dürfen die Risiken der kapitalgedeckten Altersversorgung nicht auf die Beschäftigten abwälzen. Die Arbeitgeber müssen weiter in die Pflicht genommen werden und es muss tatsächlich zu einer Ausweitung der Betriebsrenten vor Ort kommen“, sagte Willi Russ, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, anlässlich der Befassung des Deutschen Bundestages mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz am 1. Juni 2017. Weiterlesen

Zweites dbb forum ÖFFENTLICHER DIENST: Beihilfe für Attraktivität des öffentlichen Dienstes unverzichtbar

Das System von Besoldung, Versorgung und Beihilfe für Beamtinnen und Beamte bietet die Gewähr für die Einhaltung verfassungsrechtlicher Grundlagen und ist als Teil der Attraktivität des öffentlichen Dienstes vor allem für die Nachwuchsgewinnung unverzichtbar. Das hat der stellvertretende Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, Hans-Ulrich Benra, beim Zweiten dbb forum ÖFFENTLICHER DIENST am 4. Mai 2017 deutlich gemacht. Weiterlesen

Verwaltungsexperten schlagen Alarm – Personal: Öffentlichem Dienst droht ein Notstand

Vor einem Personalnotstand im öffentlichen Dienst hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt in den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Ausgaben vom 19. April 2017) gewarnt: Nicht nur mit Blick auf die anstehende Ruhestandswelle der geburtenstarken Jahrgänge – in den kommenden 15 Jahren werden 1,5 Millionen der heute insgesamt 4,6 Millionen Beschäftigten altersbedingt ausscheiden – drohe ein Notstand, sagte der dbb Chef. Schon heute bestünden gravierende Personallücken auf allen Ebenen. Weiterlesen

Abgeordnetenbezüge/Fraktionsgelder – dbb rheinland-pfalz: Teilhabe entsprechend der Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst wäre angebracht

Landesvorsitzende Lilli Lenz: Rasante Steigerung ist unverschämt

In ärgerlichem Maße zu hoch findet der dbb rheinland-pfalz die Margen, um die im Landtag Rheinland-Pfalz die monatlichen Bezüge der Abgeordneten und die Fraktionsgelder erhöht werden sollen.

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Landtagssondersitzung zum rheinland-pfälzischen Pensionsfonds – dbb rheinland-pfalz bekräftigt Forderung nach kapitalgedeckter Rücklage

Eine verfassungskonforme Fortschreibung des Finanzierungsfonds fordert der dbb rheinland-pfalz anlässlich der Plenarsitzung des Landtages, die allein zu diesem Thema einberufen wurde.
Ein richtiger Fonds wäre aus Sicht des dbb Landesbundes eine gute und beruhigende Ergänzung zur erleichterten Erfüllung gesetzlich zwingender Versorgungsverpflichtungen des Landes gegenüber seinen Beamten, wenn das Vermögen auf einer echten und strikt zweckgebundenen Kapitaldeckung fußte.

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VGH-Entscheidung zum rheinland-pfälzischen Pensionsfonds – dbb rheinland-pfalz für Vorsorge durch echte Kapitaldeckung

Der dbb rheinland-pfalz sieht sich durch den Spruch des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz zur Verfassungswidrigkeit des Landespensionsfonds in seiner Auffassung bestätigt. Nur eine echte kapitalgedeckte und Zweckgebundene Rücklage ist ein geeignetes Mittel für eine sichere, vertrauenswürdige Abfederung zukünftiger Versorgungsverpflichtungen des Landes gegenüber seinen Beamten.

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Landesregierung kündigt Übertragung des Tarifabschlusses auf die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten an

Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Finanzministerin Doris Ahnen kündigten am Wochenende an, den Tarifabschluss für die Landesbeschäftigten auf die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten zu übertragen.

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