RHEINLAND-PFALZ GEGEN WERBUNG FÜR SUIZIDHILFE

Depresyon

Nach deutschem Recht wird die Suizidbeihilfe strafrechtlich nicht verfolgt. Dafür geworben werden darf nach Auffassung des Justizministers Jochen Hartloff des Landes Rheinland-Pfalz aber auf keinen Fall.

„Wer unter dem Einfluss entsprechender Werbung handelt, ist oftmals nicht wirklich frei in seinem Willen. Solche Werbung nutzt die augenblickliche Lebenskrise dieser Menschen eigennützig und oftmals unumkehrbar aus. Das Leben wird so zu einer Handelsware gemacht. Dem werden wir mit unserer Gesetzesinitiative Einhalt gebieten“, so Hartloff.

„Palliativ-medizinische Maßnahmen blieben vom dem Gesetzesentwurf unberührt“, führte der Justizminister weiter aus. Dies gelte auch für sachliche Informationen, denen der werbende Charakter fehlt und die nicht zum Zwecke des eigenen Vermögensvorteils für geleistete oder zu leistende Suizidbeihilfen erfolgten.

Artikelfoto: © hikrcn – Fotolia.com

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