BUNDESVERFASSUNGSGERICHT BEENDET WILLKÜR BEI A-BESOLDUNG

Der dbb beamtenbund und tarifunion hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der verfassungsmäßigen Untergrenze amtsangemessener Alimentation am 18. Dezember 2015 in Berlin begrüßt. Dazu Hans-Ulrich Benra, stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik: ‚Die Zeiten willkürlicher Besoldungsentscheidungen sind vorbei. Für die Gesetzgeber gelten jetzt klare Maßstäbe.‘

Erwartungsgemäß habe das Gericht damit seine bereits in der Entscheidung am 5. Mai 2015 zur Richterbesoldung aufgestellten Kriterien bestätigt und bezogen auf die Besonderheiten der A-Besoldung moderat weiterentwickelt, erläutert Benra: ‚Der Umstand, dass diese Maßstäbe künftig bei Besoldungsanpassungen in Bund und Ländern gleichermaßen gelten, grenzt den Gestaltungsspielraum der Besoldungsgesetzgeber nach unten verbindlich ein. Gleichwohl erwartet der dbb, dass sich die Parlamente bei künftigen Anpassungen nicht vorrangig an dieser Untergrenze orientieren.‘ Die Arbeitsbelastung der Kolleginnen und Kollegen sei nicht erst seit der Flüchtlingskrise enorm gestiegen. Zudem stehe der öffentliche Dienst vor großen Problemen bei der Nachwuchsgewinnung. Benra: ‚Wir benötigen überall in Deutschland eine attraktive und wettbewerbsfähige Besoldung zur Motivation unserer Beamtinnen und Beamten und für die künftige Gewinnung geeigneter Fachkräfte. Die öffentlichen Aufgaben sollen ja auch in Zukunft bestmöglich erfüllt werden.‘

Weitere Informationen zur Gewerkschaftsarbeit finden Sie unter www.djg.de oder unter www.dbb.de.

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