Arbeitnehmer verlieren durch den Wechsel von der Vollzeit- in die Teilzeitbeschäftigung keine während der Vollzeit erworbenen Urlaubsansprüche (EuGH, Beschluss vom 13. Juni 2013, Rechtssache C – 415/12). Weiterlesen
Urlaubsansprüche beim Wechsel von der Vollzeit in die Teilzeit
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