Urlaubsansprüche beim Wechsel von der Vollzeit in die Teilzeit

Businessman jumping on the water.

Arbeitnehmer verlieren durch den Wechsel von der Vollzeit- in die Teilzeitbeschäftigung keine während der Vollzeit erworbenen Urlaubsansprüche (EuGH, Beschluss vom 13. Juni 2013, Rechtssache C – 415/12). Weiterlesen