Ein weitestgehend streikfreier öffentlicher Dienst ist zwingende Voraussetzung für die Gewährleistung der öffentlichen Daseinsfürsorge.
Das haben in der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage des Streikrechts für Beamtinnen und Beamte die Vertreter des Bundes, der Länder und des dbb übereinstimmend unterstrichen. Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach sagte am Rande der Anhörung am 17. Januar 2018 in Karlsruhe: „Wer das Streikrecht für Beamte will, legt Hand an einen der Grundpfeiler der Funktionsfähigkeit unseres Staats, die durch den Beamtenstatus mit seinen besonderen Rechten und Pflichten sichergestellt ist.“