DBB CHEF IM INTERVIEW: EIN STARKER ÖFFENTLICHER DIENST BRAUCHT EIN STARKES BERUFSBEAMTENTUM

Im Interview mit dem ‚dbb magazin‘ (Ausgabe 6/2015) hat sich der dbb
Bundesvorsitzende gegen Pläne für eine Zwangsschlichtung in der Daseinsfürsorge
ausgesprochen. Die Arbeitskämpfe etwa bei der Bahn oder der Post seien
‚ein Stück weit hausgemacht‘ durch die Privatisierung der Unternehmen.
‚Unsere Sozialpartnerschaft funktioniert ohne Eingriffe ins Arbeitskampfrecht
wie Zwangsschlichtungen‘, sagte Dauderstädt. Für eine funktionierende
Daseinsvorsorge brauche Deutschland vielmehr einen starken öffentlichen
Dienst und ‚ein starker öffentlicher Dienst braucht ein starkes Berufsbeamtentum,
insbesondere für die hoheitlichen Aufgaben.‘

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TARIFEINHEITSGESETZ IM BUNDESTAG: VERFASSUNGSBRUCH NICHT ZULASSEN!

Bevor am 22. Mai 2015 das umstrittene Tarifeinheitsgesetz im Bundestag
verabschiedet werden soll, hat der dbb gemeinsam mit den anderen im
Bündnis für Koalitionsfreiheit zusammengeschlossenen Gewerkschaften
die Abgeordneten noch einmal aufgefordert, dem Gesetz ihre Zustimmung
zu verweigern und keinen Verfassungsbruch zuzulassen.
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Entwurf eines Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2015 und 2016 (LBVAnpG 2015/2016); – Vorgriffszahlungen

Rundschreiben Nr. 16/2015 der dbb Landesvorsitzenden Lili Lenz vom 13.05.2015

Nachdem der dbb rheinland-pfalz im Zusammenhang mit der Übertragung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten der Länder auf die Landesbeamtinnen und -beamten gegenüber dem Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz um zügige Aufnahme der Vorbereitungsarbeiten in der Datenverarbeitung und um Abschlagszahlungen ersucht hatte (vgl. Rundschreiben Nr. 12/2015 vom 28. April 2015), hat Finanzministerin Doris Ahnen unter Verweis auf das zwischenzeitlich begonnene Beteiligungsverfahren zum Entwurf eines Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2015 und 2016 (vgl. Rundschreiben Nr. 13/2015 vom 29. April 2015) verwiesen.

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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT ZU BEAMTENBESOLDUNG: DBB BEGRÜSST ‚KLARTEXT AUS KARLSRUHE‘

Die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten ist in Sachsen-Anhalt
teilweise nicht angemessen und sogar so unzureichend, dass sie gegen
die Verfassung verstößt. Zu dieser Auffassung ist das Bundesverfassungsgericht
(BVerfG) in einem Grundsatzurteil gelangt. Zugleich legten die Richter
des Zweiten Senats in Karlsruhe Maßstäbe fest, um die untere Grenze
der Besoldung von Richtern und anderen Berufsbeamten zu bestimmen.
Damit haben die vom BVerfG einstimmig getroffenen Entscheidungen über
den Rechtskreis der Richter-Besoldung hinaus maßstäbliche Bedeutung
für das gesamte Besoldungsrecht in Bund und Ländern.
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ZUM 1. MAI: DBB RUFT ZUR VERTEIDIGUNG DES GRUNDGESETZES AUF

Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt hat zum 1. Mai 2015 die
Bevölkerung dazu aufgerufen, die Arbeitnehmerrechte in Deutschland
entschlossen zu verteidigen: ‚Wir erleben in diesen Tagen einen massiven
Angriff auf das Grundgesetz. Die Bundesregierung attackiert mit dem
geplanten Tarifeinheitsgesetz nicht nur große Teile der Gewerkschaftsbewegung,
sondern die Rechte und Freiheiten jedes einzelnen Beschäftigten.‘

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Stellungnahme zum Pebb§y-Gutachten

Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft lehnt das Gutachten zur Nacherhebung PEBB§Y ab.

Laut dem von Price-Waterhouse-Coopers (pwc) vorgelegtem Gutachten konnten angeblich für den Bereich Serviceeinheiten / Geschäftsstellen keine plausiblen Bundesbasiszahlen ermittelt werden. Sechs Monate lang haben unsere Kolleginnen und Kollegen ihre tatsächliche Arbeitsbelastung nach bestem Wissen und Gewissen mit einem erheblichen Mehraufwand zahlenmäßig erfasst.

 

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dbb rheinland-pfalz erwirkt für Beamte volle Übernahme des Tarifergebnisses!

Nach harten Verhandlungen hat es endlich geklappt: In der Nacht zum 29. März 2015 einigten sich die Tarifvertragsparteien in Potsdam auf einen Abschluss für den öffentlichen Dienst der Länder: 2,1 Prozent ab 01. März 2015 und 2,3 Prozent ab 01.März 2016 (mindestens 75 Euro) bei einer Laufzeit von 2 Jahren lautet der in der vierten Verhandlungsrunde gefundene Kompromiss.

„Gut, dass der Knoten durchgeschlagen wurde,“ sagte die dbb Landesvorsitzende Lilli Lenz, die auch Mitglied der dbb Bundestarifkommission ist.

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TARIFABSCHLUSS für LANDES BESCHÄFTIGTE STEHT!

Die Einigung in den Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft der Länder
(TdL) am 28. März 2015 in Potsdam hat der Zweite Vorsitzende und Verhandlungsführer
des dbb beamtenbund und tarifunion, Willi Russ, als tragfähigen Kompromiss
bezeichnet: ‚Die lineare Einkommenserhöhung um durchschnittlich 4,61 (inkl. der 75 EUR Anhebung für untere Gehaltsgruppen – Anm. d. Red.) Prozent, mindestens 75 Euro, stellt sicher, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder in den kommenden zwei Jahren  (2015 2,1 %, 2016 2,3 % – Anm. d. Red.) einen echten Reallohngewinn verbuchen können und Anschluss an die Einkommensentwicklung bei Bund und Kommunen halten. Das war für uns der zentrale Benchmark. Die Arbeitgeber haben hier lange gemauert und sich erst durch den Druck der Warnstreiks in den letzten Tagen eines Besseren belehren lassen. Jetzt kommt es darauf an, dieses gute Tarifergebnis auf die Beamtinnen
und Beamten der Länder zu übertragen. Die Einkommensrunde Länder 2015
ist erst dann wirklich abgeschlossen.‘
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EINKOMMENSRUNDE 2015: WARNSTREIKS VON NORD BIS SÜD

Zwei Tage vor dem Beginn der vierten Verhandlungsrunde im Tarifkonflikt
des öffentlichen Dienstes der Länder kam es am 26. März 2015 erneut
zu flächendeckenden Warnstreiks. Betroffen waren insbesondere die Länder
Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg
und Bayern. Zu zentralen Kundgebungen kamen die Beschäftigten im Norden
in Hamburg und im Süden in Neu-Ulm und Ulm zusammen.

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ÖFFENTLICHER DIENST DER LÄNDER: ARBEITGEBER MÜSSEN BLOCKADE AUFGEBEN STREIKS IN DREI LÄNDERN

Mit einem ganztägigen Warnstreik haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am 24. März 2015 ihrem
Unmut über die Blockadehaltung der Arbeitgeber in den Tarifverhandlungen
für den öffentlichen Dienst der Länder Luft gemacht. 27.000 Landesbeschäftigte
folgten dem Aufruf von dbb und DGB-Gewerkschaften zur zentralen Kundgebung
auf dem Leipziger Augustusplatz. Auch Beamtinnen und Beamte waren gekommen,
um die gemeinsamen Forderungen zu unterstützen.

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Einkommensrunde 2015 – Dritte Verhandlungsrunde in Potsdam ohne Ergebnis

Am 16. und 17. März 2015 wurden in Potsdam die Tarifverhandlungen zur diesjährigen Einkommensrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) fortgesetzt. Die Verhandlungen verliefen ohne greifbares Ergebnis.

Die Arbeitgeberseite wollte kein Angebot für eine lineare Erhöhung vorlegen. Offensichtlich ist es so, dass insbesondere Nordrhein-Westfalen der Ansicht ist, dass ein schlechter Tarifabschluss die Blaupause für möglichst niedrige Erhöhungen im Beamtenbereich bilden soll. Die Arbeitgeber haben ein Konzept zur Entgeltordnung Lehrkräfte vorgelegt, was aber die Angleichung der Bewertungsunterschiede zwischen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern und Beamtinnen/Beamten auf den Sankt-Nimmerleinstag verschiebt. Das ist keine Grundlage für eine umfassende Lehrer-Entgeltordnung.

Schwerpunkt der Verhandlungen war auch wieder das Thema Zusatzversorgung für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst.
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Eindrucksvolle Demo am 12.03.2015 in Mainz – Wir waren dabei!

Vor der am 16. März 2015 in Potsdam beginnenden dritten Verhandlungsrunde
für den öffentlichen Dienst der Länder haben die Beschäftigten den
Druck auf die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) weiter erhöht.
So hatte der dbb beamtenbund und tarifunion gemeinsam mit ver.di zu
landesweiten Warnstreiks am 12. März 2015 in Nordrhein-Westfalen, Bremen,
Niedersachsen und Rheinland-Pfalz aufgerufen. Tausende Beschäftigte
haben sich an den Protestmärschen und Kundgebungen beteiligt und damit
eindrucksvoll deutlich gemacht, dass sie für die Verzögerungstaktik
der TdL kein Verständnis mehr aufbringen.

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Verhalten bei Warnstreikmaßnahmen – Oftmals verkürzte und verwirrende Hinweise der Arbeitgeber

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Arbeitgeber – hier insbesondere die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) – geben für ihre Mitglieder Arbeitskampfrichtlinien heraus. Diese stehen teilweise im Widerspruch zu den Ausführungen in der Arbeitskampfmappe des dbb.

Manchmal sind die von der TdL getroffenen Aussagen unvollständig und irritierend, so dass sie für Verunsicherungbei unseren Mitgliedern sorgen. Aus diesem Grund nimmt der dbb zu den häufigsten Problemen, die durch die Arbeitskampfrichtlinien der TdL entstehen, Stellung:

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