Der Landtag Rheinland-Pfalz hat in seiner Sitzung am 22. Juli 2015 unter Tagesord-nungspunkt 11 den Regierungsentwurf des LBVAnpG 2015/2016 (Drucksache 16/5174) in Zweiter Beratung behandelt und sodann das Gesetz beschlossen.
Eine Aussprache fand zu dem Tagesordnungspunkt nicht mehr statt, da sich die Fraktionen bereits in der Plenarsitzung am 1. Juli 2015 dazu ausgetauscht hatten. Laut Tagesordnung waren Beratung und Schlussabstimmung über den Entwurf für 19.50 Uhr bis 19.55 Uhr vorgesehen.
Der Rechtsausschuss des Landtages hat sich am 21. Juli 2015 zustimmend mit dem Gesetzentwurf befasst.
Der federführende Finanzausschuss hatte bereits in seiner Sitzung am 16. Juli 2015 Annahme empfohlen.
Auf den Gesetzesbeschluss des Landtages teilt Finanzministerin Doris Ahnen nunmehr mit, dass die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter sowie die Versor-gungsempfängerinnen und –empfänger mit den Augustbezügen eine Abschlagszahlung auf die rückwirkend zum 1. März 2015 erhöhte Besoldung und Versorgung erhalten.
Das nunmehr beschlossene Anpassungsgesetz spiegele für 2015 und 2016 zeit- und wirkungsgleich das Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigten des Landes wider.
Die Entscheidung zur Übertragung des Tarifergebnisses auf das Besoldungs- und Versorgungsrecht sei durch die Landesregierung mit Augenmaß getroffen worden und nehme die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Belange des Landeshaushalts in den Blick.
Die Anpassung der Bezüge 2015 liegt bei 2,1 Prozent rückwirkend zum 1. März 2015, bezogen auf die Tabellenwerte zum 31. Dezember 2014. Das bedeutet, dass die einprozentige Anpassung zum 1. Januar 2015 eingerechnet ist und nun eine Anhebung um 1,1 Prozent erfolgt.
Für 2016 ist eine weitere Anpassung um 2,3 Prozent vorgesehen bei einem Min-destbetrag von 75,– EUR.
Der dbb rheinland-pfalz hat mit Bekanntwerden der Regierungsabsichten zur Decke-lung von Besoldung und Versorgung in den Jahren 2012 bis 2016 in Höhe von jährlich einem Prozent seit 2011 dagegen stark opponiert.
Ohne dieses frühe, dauerhaft hartnäckiges und nicht nachlassendes Engagement hätte die Landesregierung ihr Versprechen zur Übertragung des Landestarifergebnisses auf Besoldung und Versorgung im April/Mai 2014 nicht gegeben und es wäre höchstwahrscheinlich auch nicht zur nunmehr vom Landtag beschlossenen Übertra-gung des Tarifergebnisses 2015 gekommen.
Quelle: dbb rheinland-pfalz, Rundschreiben Nr. 27/2015
Weitere Informationen zur Gewerkschaftsarbeit finden Sie unter www.dbb-rlp.de