In einer Bundestags-Anhörung zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und anderer Gesetze hat der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Fachvorstand für Beamtenpolitik Hans-Ulrich Benra das konsequente Umsteuern auf eine zumindest partielle Kapitaldeckung als richtige Variante zur langfristigen Stabilisierung und haushaltsgerechten Sicherung der Beamtenversorgung begrüßt. ‚Mit der Fortführung der Versorgungsrücklage beim Bund wird ein zweckmäßiger und verfassungsrechtlich akzeptierter Weg fortgesetzt und ein substanzieller Beitrag zur nachhaltigen und effektiven Sicherung der Beamtenversorgung des Bundes geleistet‘, sagte Benra am 17. Oktober 2016 vor dem Innenausschuss des Bundestages.
Die 1999 eingeführten Versorgungsrücklagen, die sich aus Verminderungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen speisen, und deren Fortführung beim Bund seien ein wichtiger Aspekt zur Abdeckung der künftigen Versorgungsausgaben, machte der dbb Vize deutlich. Daher unterstütze der dbb die Gesetzgeber in Bund und Ländern dabei, Versorgungskosten über Versorgungsrücklagen und Versorgungsfonds mittelfristig eigenständig finanziell abzusichern und gegen Zugriffe zur Sanierung der Haushalte zu schützen, so Benra. Als Verhandlungserfolg des dbb im Beteiligungsverfahren bezeichnete der Beamtenvorstand, dass der Verlängerungszeitraum der Versorgungsrücklage des Bundes nur noch bis zum Jahr 2024 statt 2031 reichen und die Verminderung der Bezüge-Anpassungen nur noch halb so häufig durchgeführt werden sollen.
Mit Blick auf die weiter geplanten Änderungen bei der Anlagestrategie der Versorgungs-Sondervermögen ‚erkennt der dbb die Handlungsnotwendigkeiten bei Investitionen und Anlagespektrum angesichts der äußerst schwierigen Kapitalmarktbedingungen‘, unterstrich Benra. ‚Wir teilen die Einschätzung, dass die Flexibilität und Diversität hinsichtlich des gestatteten Anlageportfolios gesteigert werden sollten. Allerdings legen wir dabei großen Wert darauf, dass dies unter strikter Beachtung einer nachhaltigen Anlagesicherheit geschieht und keine unvertretbaren Risiken und Kosten für das zurückgelegte Kapital entstehen. Diesen Anforderungen wird mit den im Gesetz enthaltenen risikomindernden Festsetzungen zu großen Teilen Rechnung getragen‘, konstatierte der dbb Vize.
Der dbb begrüßte in seiner Stellungnahme zudem die Abschaffung der Voraussetzung der Vollendung des 17. Lebensjahres für die Berücksichtigung ruhegehaltfähiger Dienstzeiten als Umsetzung einer langjährigen Forderung. Positiv werden auch der Schutz etwaiger Leistungsprämien oder TVÖD-Leistungsbezüge bei der Einkommensanrechnung auf Versorgungsbezüge und die generelle Abschaffung der Einkommensanrechnung auf das beamtenrechtliche Waisengeld bewertet. Kritisiert wurde dagegen, dass im Rahmen der Gesetzesänderung keine Verbesserung bei der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder vorgesehen ist.
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