Grünes Licht für die Legalisierung von Cannabis

JUSTIZ AM LIMIT

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 22.03.2024 das Gesetz zur Legalisierung
von Cannabis gebilligt. Nunmehr ist mit dem in Kraft treten des Gesetzes am
1. April 2024 der Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für
Volljährige zum Eigenkonsum erlaubt.

Mit der Einführung sollen bestimmte Straftatbestände, deren Vollstreckungen
noch nicht beendet sind, rückwirkend mit in Kraft treten des Gesetzes erlassen
werden; d. h. Geldstrafen, die noch nicht vollstreckt sind, dürfen nicht mehr
eingezogen und Freiheitsstrafen nicht mehr vollstreckt werden. Ggf. inhaftierte
Verurteilte sind zu entlassen. Gebildete Gesamtstrafen müssen unter Umständen
aufgelöst werden.

Dies setzt insbesondere die Kolleginnen und Kollegen bei den Staatsanwaltschaften,
die für Vollstreckungen zuständig sind, unter enormen Druck, da die betroffenen
Verfahren nicht ohne erheblichen Mehraufwand zu identifizieren sind. Wir gehen
derzeit je nach Größe der Staatsanwaltschaften von ca. 6.000 bis zu mehr als
20000 Verfahrensakten pro Behörde aus, die überprüft werden müssen. Das ist
von unseren Kolleginnen und Kollegen nicht zu leisten, so die Bundesvorsitzenden
Beatrix Schulze und Klaus Plattes. Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach
verkennt die bereits jetzt schon angespannte Personalsituation bei den
Staatsanwaltschaften und Gerichten. Seine Aussage, das ist im nachgeordneten
Bereich zu leisten, ist ganz einfach Praxis fremd.

Die Personalsituation in der Justiz ist bereits jetzt am Limit! Wenn schon die
Gesetzgebung mit der Brechstange durchgeführt worden ist, muss sich der Gesetzgeber
darüber im Klaren sein, dass ohne zusätzliches Personal nicht nur die
Bearbeitung laufender Verfahren ins Stocken geraten kann, sondern auch ein
prestigeträchtiges Projekt, wie die Einführung der elektronischen Akte / des
elektronischen Rechtsverkehrs bis zum Jahre 2026 nun stark gefährdet ist.

Weitere Informationen zur Gewerkschaftsarbeit finden Sie unter www.djg.de oder unter www.dbb.de und www.dbb-rlp.de.

Abonnieren Sie unseren Kanal bei dem Messenger-Dienst WhatsApp, um immer Up To Date zu sein. Sie finden ihn hier.

Folgen Sie uns schon auf facebook (DeutscheJustizGewerkschaftRheinlandPfalz) und Instagram (djg_rlp)? Dort finden Sie viele interessante News und Informationen rund um die DJG und die Justiz!