In der diesjährigen Einkommensrunde für die Beschäftigten der Länder haben sich dbb und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) am 17. Februar 2017 geeinigt.
Unter anderem umfasst die komplexe und detailbezogene Einigung folgende Regelungen:
Einkommenserhöhungen:
Insgesamt gibt es einen spürbaren Zugewinn, der auch Anschluss an die Ergebnisse des übrigen öffentlichen Dienstes hält. Rückwirkend zum 1. Januar 2017 werden die Entgelte um 2 Prozent erhöht. Abweichend davon gilt, dass die Entgelte der Entgeltgruppen 1 bis 8 (ein-schließlich der Entgeltgruppe 2 Ü), der Entgeltgruppe 9 Stufen 1 bis 3, der Entgeltgruppe 10 Stufe 1, der Entgeltgruppe 11 Stufe 1, der Entgeltgruppe 12 Stufe 1, den Entgeltgruppen KR 3a, 4a und 7a, der Entgeltgruppe KR 8a Stufen 1 bis 5, der Entgeltgruppe KR 9a Stufen 3 und 4 und der Entgeltgruppe KR 9b Stufe 3 rückwirkend zum 1. Januar 2017 um 75 Euro angehoben werden.
In einem zweiten Schritt werden die Entgelte dann zum 1. Januar 2018 um weitere 2,35 Prozent erhöht
Auszubildende
Die Ausbildungsentgelte werden rückwirkend zum 1. Januar 2017 um einen Festbetrag in Höhe von 35 Euro erhöht und ab Januar 2018 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 35 Euro. Die Forderung des dbb nach Übernahme der Ausbildungskosten durch den Arbeitgeber wurde hierin integriert. Die zum Dezember 2016 ausgelaufene Übernahmeregelung wird wieder in Kraft gesetzt. Künftig beträgt der Urlaubsanspruch nicht mehr 28 Tage, sondern 29 Tage.
Einführung der Stufe 6
In den Entgeltgruppen 9 bis 15 wird eine neue Stufe 6 eingeführt. Dies geschieht in zwei Schritten mit Wirkung zum 1. Januar 2018 bzw. 1. Oktober 2018. Beschäftigte in der „kleinen Entgeltgruppe 9“, für die die Stufe 4 Endstufe ist, erhalten zum 1. Januar 2018 und 1. Oktober 2018 jeweils Erhöhungsbeträge zum bisherigen Tabellenentgelt, sofern denn fünf Jahre in Stufe 4 erfüllt sind.
Weiterentwicklung der allgemeinen Entgeltordnung
Die Entgeltordnung zum TV-L wird überarbeitet werden. Hierzu haben dbb und TdL eine Prozessvereinbarung über die zu führenden Tarifverhandlungen geschlossen. Die Verhandlungen sollen im Jahr 2018 abgeschlossen sein, damit in der kommenden Tarifrunde mit den Ländern über eine Inkraftsetzung der dann geeinten Änderungen entschieden werden kann.
Entgeltordnung Lehrkräfte
Mit der Stufe 6 ist es dem dbb gelungen, die finanzielle Situation der Lehrkräfte im Tarifbereich kurzfristig und spürbar zu verbessern. Dieser deutlichen Verbesserung hat der dbb dem Ziel, die Entgeltordnung für Lehrkräfte in dieser Einkommensrunde weiter auszubauen, untergeordnet. Beides – Erhöhung der Angleichungszulage und Einführung der Stufe 6 – war nicht durchzusetzen. Der dbb hat sich dafür entschieden, die Einführung der Stufe 6 direkt mitzunehmen und eine Verbesserung der Entgeltordnung Lehrkräfte, inklusive einer Steigerung der Angleichungszulage, in nachgelagerten Verhandlungen vorzunehmen. Mittlerweile hat auch die GEW die Entgeltordnung Lehrkräfte unterzeichnet. Damit ist es wieder möglich, gegebenenfalls gemeinsam für Verbesserungen im Lehrkräftebereich zu kämpfen. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung vom 16. Februar 2017 erklärte GEW-Tarifchef An-dreas Gehrke den Kurswechsel der GEW so: „Wir nehmen die Realität zur Kenntnis“.
Sozial- und Erziehungsdienst
Verbesserungen gibt es für den Sozial- und Erziehungsdienst. Es wurden Entgeltgruppenzulagen für bestimmte Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst vereinbart. Dies betrifft beispielsweise Erzieherinnen und Erzieher, Leiterinnen und Leiter von Kindertagesstätten und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter.
Übergangsversorgung
Die jahrelange Forderung des dbb nach einer Verbesserung der Übergangsversorgung im Bereich Feuerwehr und Justizvollzug wurde erfüllt.
Vollzugszulage
Künftig wird die Vollzugszulage in der Höhe gezahlt, wie sie für entsprechende Beamte gezahlt wird. Dabei gelten allerdings besondere einzelfallbezogene Anrechnungsregelungen, die es zu beachten gilt. Sollte die bisherige Höhe der Vollzugszulage höher sein als nach der Neuregelung, gilt für Bestandsbeschäftigte für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit, dass der bisherige Betrag erhalten bleibt.
Schulische Ausbildung
Der TVA-L Pflege gilt zukünftig auch für OTA-/ATA-Schüler (DKG-Empfehlung vom 17. Sep-tember 2013) mit praktischer Ausbildung an einer Universitätsklinik, die unter den Geltungs-bereich des TV-L fällt. Die Tarifvertragsparteien nehmen im April 2017 Tarifverhandlungen auf, um die Möglichkeit der Einbeziehung von betrieblich schulischen Ausbildungsverhält-nissen in den Geltungsbereich der Ausbildungstarifverträge zu prüfen.
Zustimmung der Bundestarifkommission
Die Bundestarifkommission (BTK) des dbb hat den gefundenen Kompromiss einstimmig angenommen.
Weitere Informationen
Da die Tarifeinigung sehr komplex ist, verweisen wir für die Details auf die nachfolgenden Links:
.http://www.dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2017/E_Mail_03_Einigung_erzielt.pdf
http://www.dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2017/Einigungspapier.pdf
http://www.dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2017/Anlage_1.pdf
http://www.dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2017/Anlage_2.pdf
http://www.dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2017/Anlage_3.pdf
http://www.dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2017/Anlage_4_a.pdf
http://www.dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2017/Anlage_4_b.pdf
http://www.dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2017/Anlage_5.pdf
http://www.dbb.de/politik-positionen/einkommensrunde/ergebnisse.html
Weitere Informationen zur Gewerkschaftsarbeit finden Sie unter www.djg.de oder unter www.dbb.de.