Die von der Bertelsmann-Stiftung aufgestellte Forderung nach Abschaffung der Beihilfe für Beamte hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt am 10. Januar 2017 am Rande der dbb Jahrestagung in Köln entschieden zurückgewiesen: ‚Ich kann nur allen dringend raten, den Beipackzettel einer solchen Reform gründlich zu lesen und auf die vielen Risiken und Nebenwirkungen zu achten! Die Beihilfe gehört neben Besoldung und Versorgung zum Gesamtpaket der Alimentation von Beamten durch ihren Dienstherrn. Nur dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit mit der Wirtschaft bei der Nachwuchsgewinnung sichergestellt. Die vorliegende Studie kann die Abschaffung der Beihilfe nicht seriös rechtfertigen.‘
Die der Bertelsmann-Studie zugrundeliegende Prognose über eine Kostensteigerung bei der Beihilfe um 83 Prozent sei schwer nachzuvollziehen, der Prognosezeitraum von 14 Jahren dabei willkürlich, so der dbb-Chef. Zudem werde suggeriert, dass die Behandlungskosten für Beamte fast gedrittelt werden könnten, wenn nicht nach den Gebührenordnungen für Privatversicherte abgerechnet würde. Dauderstädt: ‚Da scheint überall viel Spekulation drinzustecken. Zum Beispiel unterstellt die Studie für die GKV jährliche Beitragsmehreinnahmen durch die Beamten von 15 Milliarden Euro. Die Hälfte davon hätten aber die öffentlichen Dienstherren analog zum Arbeitgeberanteil zu tragen. Hinzu kämen milliardenschwere Anhebungen der Besoldung und Versorgung, um solche zusätzlichen Beitragspflichten auszugleichen. Der angenommene Einspareffekt ist somit illusorisch.‘
Ebenso wirklichkeitsfremd sei die Unterstellung, die Dienstherren könnten den Beamten Pflichtbeiträge ohne jede Kompensation auferlegen und dabei noch ihrer Alimentationsverpflichtung genügen, stellte Dauderstädt klar. Auch die Methodik der Bertelsmann-Studie sei zu hinterfragen: Die genannte Grundlage SOEP erscheint wenig aufschlussreich für Aussagen, wie sich Beamte zukünftig verhalten würden. So wird einfach davon ausgegangen, dass weitere 21 Prozent der Beamten mit Einkommen über 4350 Euro im Monat aus finanziellen Gründen freiwillig in die GKV wechseln würden. Dauderstädt: ‚Wenn zwei Drittel ohnehin versicherungspflichtig wären, bedeuten ‚weitere 21 Prozent‘ einen Anteil von fast 62 Prozent der versicherungsfreien Beamten. Das ist eine abenteuerliche und unrealistische Spekulation. Fazit: Das vorgeschlagene Konzept würde nicht nur die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gefährden und die Wettbewerbselementen auf dem Gesundheitsmarkt zerstören, es ignoriert zudem die beamten- und verfassungsrechtlichen Hindernisse und ersetzt seriöse Prognostik durch Spekulation und Wunschdenken.‘
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