ANHÖRUNG IM BUNDESTAG VERSORGUNGSRÜCKLAGE SICHERT BEAMTENVERSORGUNG NACHHALTIG

In einer Bundestags-Anhörung zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes     und anderer Gesetze hat der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende     und Fachvorstand für Beamtenpolitik Hans-Ulrich Benra das konsequente     Umsteuern auf eine zumindest partielle Kapitaldeckung als richtige     Variante zur langfristigen Stabilisierung und haushaltsgerechten Sicherung     der Beamtenversorgung begrüßt. ‚Mit der Fortführung der Versorgungsrücklage     beim Bund wird ein zweckmäßiger und verfassungsrechtlich akzeptierter     Weg fortgesetzt und ein substanzieller Beitrag zur nachhaltigen und     effektiven Sicherung der Beamtenversorgung des Bundes geleistet‘, sagte     Benra am 17. Oktober 2016 vor dem Innenausschuss des Bundestages.

Die 1999 eingeführten Versorgungsrücklagen, die sich aus Verminderungen     der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen speisen, und deren Fortführung     beim Bund seien ein wichtiger Aspekt zur Abdeckung der künftigen Versorgungsausgaben,     machte der dbb Vize deutlich. Daher unterstütze der dbb die Gesetzgeber     in Bund und Ländern dabei, Versorgungskosten über Versorgungsrücklagen     und Versorgungsfonds mittelfristig eigenständig finanziell abzusichern     und gegen Zugriffe zur Sanierung der Haushalte zu schützen, so Benra.     Als Verhandlungserfolg des dbb im Beteiligungsverfahren bezeichnete der Beamtenvorstand, dass der Verlängerungszeitraum der Versorgungsrücklage     des Bundes nur noch bis zum Jahr 2024 statt 2031 reichen und die Verminderung     der Bezüge-Anpassungen nur noch halb so häufig durchgeführt werden sollen.

Mit Blick auf die weiter geplanten Änderungen bei der Anlagestrategie     der Versorgungs-Sondervermögen ‚erkennt der dbb die Handlungsnotwendigkeiten     bei Investitionen und Anlagespektrum angesichts der äußerst schwierigen     Kapitalmarktbedingungen‘, unterstrich Benra. ‚Wir teilen die Einschätzung,     dass die Flexibilität und Diversität hinsichtlich des gestatteten Anlageportfolios     gesteigert werden sollten. Allerdings legen wir dabei großen Wert darauf,     dass dies unter strikter Beachtung einer nachhaltigen Anlagesicherheit     geschieht und keine unvertretbaren Risiken und Kosten für das zurückgelegte     Kapital entstehen. Diesen Anforderungen wird mit den im Gesetz enthaltenen     risikomindernden Festsetzungen zu großen Teilen Rechnung getragen‘,     konstatierte der dbb Vize.

Der dbb begrüßte in seiner Stellungnahme zudem die Abschaffung der     Voraussetzung der Vollendung des 17. Lebensjahres für die Berücksichtigung     ruhegehaltfähiger Dienstzeiten als Umsetzung einer langjährigen Forderung.     Positiv werden auch der Schutz etwaiger Leistungsprämien oder TVÖD-Leistungsbezüge     bei der Einkommensanrechnung auf Versorgungsbezüge und die generelle     Abschaffung der Einkommensanrechnung auf das beamtenrechtliche Waisengeld     bewertet. Kritisiert wurde dagegen, dass im Rahmen der Gesetzesänderung     keine Verbesserung bei der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten     für vor 1992 geborene Kinder vorgesehen ist.

Weitere Informationen zur Gewerkschaftsarbeit finden Sie unter www.djg.de oder unter www.dbb.de.

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