Widersprüche gegen die „5 x 1 %“-Deckelung nicht mehr nötig

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Laut dem Finanzministerium ist im Landesdienst das Stellen von (Muster-)Anträgen bzw. das Einlegen von (Muster-)Widersprüchen gegen die „5 x 1 %“-Deckelung von Besoldung und Versorgung nicht mehr nötig, heißt es im Rundschreiben Nr. 34/2012 des dbb.

Falls das Land die Musterprozesse auf Gewährung amtsangemessener Bezahlung höchstrichterlich verlieren sollte, werden alle Beamtinnen, Beamte, Versorgungsempfängerinnen und -empfänger daran teilhaben – egal, ob sie einen Antrag/Widerspruch eingereicht haben oder nicht.

Die Landesregierung wird den Musterprozessausgang akzeptieren und dem Landesgesetzgeber ggfls. empfehlen, rückwirkend gesetzlich die Besoldung und Versorgung zu korrigieren, heißt es im Rundschreiben weiter.

Rundschreiben des dbb Nr. 34/2012 lesen >

Artikelfoto: © Robert Kneschke – Fotolia.com

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