Tarifpluralismus statt Einheitsbrei!

Tarifüluralismus

Der dbb rheinland-pfalz lehnt eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit entschieden ab. Eine „Zwangstarifeinheit“ wäre wegen Verletzung des Grundrechts auf Koalitionsfreiheit verfassungswidrig und ein klarer Verstoß gegen die durch unsere Verfassung geschützte Pluralität der Gewerkschaftsbewegung.

Der dbb rheinland-pfalz fordert die Landesregierung dringend auf, sich gegen ein Tarifeinheitsgesetz einzusetzen.

Durch eine Änderung des Tarifvertragsgesetzes soll künftig gesetzlich vorgeschrieben werden, dass für gleichartige Arbeitsverhältnisse in einem Unternehmen nur ein einziger Tarifvertrag zur Anwendung kommen darf.

Im Falle von mehreren Tarifverträgen soll dann derjenige Tarifvertrag alle anderen verdrängen, den die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Unternehmen abgeschlossen hat. Die Friedenspflicht aus dem verdrängenden Tarifvertrag soll für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten – auch dann, wenn sie der Gewerkschaft, die den Tarifvertrag abgeschlossen hat, nicht angehören.

Das bedeutet ein gesetzliches Streikverbot für die Betroffenen und damit eine Verletzung des Grundrechts auf Koalitionsfreiheit.

Darin steckt auch ein Frontalangriff auf kleinere Gewerkschaften bzw. auf solche, die in einem Betrieb nicht die erforderliche Mehrheit der Beschäftigten organisieren.

Auf die Landespolitik in Rheinland-Pfalz übertragen, würde dies bedeuten: Im Landtag hat dann nur noch die stärkste Fraktion das Sagen, alle anderen politischen Kräfte im Parlament würden zu Statisten degradiert – eine völlig indiskutable Vorstellung!

Zusammen mit unserer Bundesorganisation wollen wir eine vernünftige Tarifpolitik mit einer Selbstregulierung der Tarifpartner. Dafür ist kein Gesetz erforderlich. Ein „Tarifchaos“ oder „englische Verhältnisse“ sehen wir nicht. Sie sind auch von den Befürwortern der Tarifeinheit nicht belegt.

Trotzdem will die Politik Einfluss nehmen auf die Frage, wo sich Beschäftigte organisieren können. Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat am 28. März 2014 das Prinzip der Tarifeinheit gelobt, weil es mehr Gerechtigkeit in die Arbeitswelt bringe.

Dieser Auffassung treten wir mit allem Nachdruck entgegen: Frau Dreyer (und die SPD im Lande) müssen ihren Standpunkt gründlich revidieren. Zugleich fordern wir die CDU- Opposition im Landtag auf, dem Gedanken der gesetzlichen Tarifeinheit eine klare und uneingeschränkte Absage zu erteilen.

Es ist für uns unverständlich, wie Bundes- und Landesregierung einer in der „Zwangstarifeinheit“ verankerten Schwächung der Gewerkschaften und somit der Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dermaßen Vorschub leisten können und das unter Hinnahme des Risikos der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit. Ist denn das Verfassungsbruchrisiko bei der „5×1 %“-Deckelung von Besoldungs- und Versorgungsanpassungen 2012 bis 2016 sowie bei den zunächst geplanten Kommunalwahlstimmzetteln 2014 nicht genug?

Allein schon technisch wäre ein Tarifeinheitsgesetz in Bezug auf Abgrenzungen und Überprüfungen völlig unpraktikabel:
Geklärt werden müsste beispielsweise die Frage, ob der gesamte deutsche öffentliche Dienst einen Betrieb darstellt im Sinne des Gesetzes oder alle Bundesländer o- der jede einzelne Dienststelle für sich.

Am Ende müsste in den Einheiten dann womöglich notariell begleitet ermittelt werden, wie der jeweilige Organisationsgrad der aktiven Gewerkschaften im Betrieb ist. Ein unmögliches Szenario: Krach und nie endender Streit wären dauerhaft auf der Tagesordnung.

Wir wenden uns nachdrücklich gegen eine Einschränkung der Arbeitnehmerrechte, wie sie ein Tarifeinheitsgesetz automatisch mit sich bringt. Gesetzlich verordnete Tarifeinheit würde den freiheitlich demokratischen Grundsätzen eklatant widersprechen.

Entschließung des Gewerkschaftstags 2014 des dbb rheinland-pfalz vom 07. Mai 2014
Foto: Marco Urban

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.