BUNDESVERFASSUNGSGERICHT BEENDET WILLKÜR BEI A-BESOLDUNG

Der dbb beamtenbund und tarifunion hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der verfassungsmäßigen Untergrenze amtsangemessener Alimentation am 18. Dezember 2015 in Berlin begrüßt. Dazu Hans-Ulrich Benra, stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik: ‚Die Zeiten willkürlicher Besoldungsentscheidungen sind vorbei. Für die Gesetzgeber gelten jetzt klare Maßstäbe.‘ Weiterlesen

Entwurf eines Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2015 und 2016 (LBVAnpG 2015/2016); – Vorgriffszahlungen

Rundschreiben Nr. 16/2015 der dbb Landesvorsitzenden Lili Lenz vom 13.05.2015

Nachdem der dbb rheinland-pfalz im Zusammenhang mit der Übertragung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten der Länder auf die Landesbeamtinnen und -beamten gegenüber dem Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz um zügige Aufnahme der Vorbereitungsarbeiten in der Datenverarbeitung und um Abschlagszahlungen ersucht hatte (vgl. Rundschreiben Nr. 12/2015 vom 28. April 2015), hat Finanzministerin Doris Ahnen unter Verweis auf das zwischenzeitlich begonnene Beteiligungsverfahren zum Entwurf eines Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2015 und 2016 (vgl. Rundschreiben Nr. 13/2015 vom 29. April 2015) verwiesen.

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dbb rheinland-pfalz erwirkt für Beamte volle Übernahme des Tarifergebnisses!

Nach harten Verhandlungen hat es endlich geklappt: In der Nacht zum 29. März 2015 einigten sich die Tarifvertragsparteien in Potsdam auf einen Abschluss für den öffentlichen Dienst der Länder: 2,1 Prozent ab 01. März 2015 und 2,3 Prozent ab 01.März 2016 (mindestens 75 Euro) bei einer Laufzeit von 2 Jahren lautet der in der vierten Verhandlungsrunde gefundene Kompromiss.

„Gut, dass der Knoten durchgeschlagen wurde,“ sagte die dbb Landesvorsitzende Lilli Lenz, die auch Mitglied der dbb Bundestarifkommission ist.

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Widersprüche gegen die „5 x 1 %“-Deckelung nicht mehr nötig

Jurastudent lernt für Staatsexamen

Laut dem Finanzministerium ist im Landesdienst das Stellen von (Muster-)Anträgen bzw. das Einlegen von (Muster-)Widersprüchen gegen die „5 x 1 %“-Deckelung von Besoldung und Versorgung nicht mehr nötig, heißt Weiterlesen