Michael Wäschenbach verspricht, sich für Justizbedienstete einzusetzen

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Am vergangenen Freitag trafen sich Vertreter des Bundes Deutscher Rechtspfleger und der Deutschen Justizgewerkschaft zu einem gemeinsamen Gespräch mit dem Landtagsabgeordneten, Herrn Michael Wäschenbach (CDU), in seinem Betzdorfer Büro.

Gegenstand des Gesprächs, das auf dessen Einladung erfolgte, war die Personal- und Belastungssituation im Rechtspfleger-, Geschäftsstellen- und Wachtmeisterbereich.

Immer wieder kehren langjährige Mitarbeiter dem Arbeitgeber „Justiz“ den Rücken, um den krank machenden Arbeitsbedingungen zu entgehen. 

Im täglichen Spagat zwischen den berechtigten Forderungen der Bürger auf zeitnahe Erledigung ihrer gerichtlichen Angelegenheiten  im Vollzug ihrer Grundstücksgeschäfte, bei der Regelung von Nachlassangelegenheiten, bei der Führung rechtlicher Betreuungen oder in den klassischen Bereichen Straf-, Zivil- und Familienrecht und dem viel zu knapp bemessenen Personaleinsatz, bleibt die Gesundheit der Justizmitarbeiter (Angestellter und Beamter) auf der Strecke.

Während sich die Landesregierung mit einer „Selbstverpflichtung zur Sicherung und Weiterentwicklung einer familienfreundlichen Personalpolitik“ als familienfreundlicher Arbeitgeber präsentiert, werden Mitarbeiterinnen während der Mutterschutzfristen und der anschließenden Elternzeit nur teilweise und sehr spät ersetzt. 

Hochglanzbroschüren wie „Optimiertes Erbscheinsverfahren 24“ wecken – mit dem vorhandenen Personal – nicht erfüllbare Erwartungshaltungen beim Bürger und erhöhen so den Druck auf die Mitarbeiter. Die Folge sind zunehmende Langzeiterkrankungen und eine weitere Verschärfung der Gesamtsituation.

Teure, bundesweite Erhebungen zur Personalbedarfsberechnung (Pebb§y) bei der Justiz werden ignoriert und trotz des darin ermittelten landesweiten Fehlbedarfs werden aufgrund eigener kurzfristiger Erhebungen des Landesrechnungshofes  weitere Stellen radikal gestrichen.

Längst geht es – zumindest im Bereich der Justiz – nicht mehr darum – wie von Frau Dreyer in ihrer Rede zum Landesgewerkschaftstag am 07.05.2014 gefordert, „die Attraktivität des öffentlichen  Dienstes als Arbeitgeber zu erhalten“, sondern es bedarf einiger Anstrengungen, den öffentlichen Dienst in der Justiz als Arbeitgeber wieder attraktiv zu machen.

Wollen die Bürger auch künftig motivierten und engagierten Mitarbeitern , statt ausgelaugten und resignierten Mitarbeitern ihre berechtigten Anliegen vortragen und engagierte Unterstützung erhalten, müssen hierzu zwingend durch personelle Aufstockungen die Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Herr Wäschenbach verglich die vorgetragene Situation mit der Situation im Alten- und Krankenpflegebereich, in welchem die Beschäftigten vor allem Anderen ausreichende personelle Ausstattung anmahnen und eine angemessene Bezahlung nur noch Platz zwei belegt.
Er versprach, sich für die berechtigten Anliegen der Justizmitarbeiter einzusetzen.

Artikelfoto: http://www.michael-waeschenbach.de

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