GESETZENTWURF ZUR TARIFEINHEIT ZEUGT VON POLITISCHER FEIGHEIT

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Der heutigen Presse ist zu entnehmen, dass der seit langem angekündigte Gesetzentwurf zur Tarifeinheit vorliegt. Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt reagierte am 28. Oktober 2014 in Berlin überrascht, dass die Bundesarbeitsministerin vor den Betroffenen zunächst die Presse informiert habe. Der dbb Chef weiter: „Andrea Nahles löst mit dem Gesetzentwurf zwar ein Versprechen der Bundesregierung gegenüber den Arbeitgeberverbänden ein, verlagert jedoch zugleich alle problematischen Fragen von der Gesetzgebung auf die Rechtsprechung. Wenn man die wahren Absichten, Streikrechte zu begrenzen und Organisationsfreiheit aller Berufe zugunsten von Einheitsgewerkschaften einzuengen, hinter Formalitätsregelungen verbirgt, zeugt das von politischer Feigheit.“

Die Bundesregierung scheine zu hoffen, dass Arbeitsgerichte künftige Arbeitskämpfe für unverhältnismäßig und damit rechtswidrig erklären würden, wage aber nicht, solche Konsequenzen selbst im Gesetz zu verankern. Dauderstädt: „Die neuen Maßeinheiten für Tarifverträge ‚Betrieb‘ und ‚Mitgliederstärke‘ bleiben ohne klare Definition oder gar praktikables Verfahren. Auch hier kneift die Koalition vor den unerlässlichen Konkretisierungen.“

Entgegen allen Warnungen scheine die Große Koalition entschlossen, dieses in der vergangenen Legislaturperiode zu recht gescheiterte Projekt verabschieden zu wollen: „Sollte es dafür trotz aller Widerstände der Gewerkschaften eine Mehrheit im Bundestag geben, wird es nicht lange dauern, bis die Bundesverfassungsrichter dieses Gesetz für nichtig erklären. Auch hier nimmt die Koalition billigend in Kauf, dass wichtige politische Entscheidung auf die Justiz verlagert werden.“

Helmut Hau, der Vorsitzende der DJG RLP erklärt dazu: „Es bestätigt sich der Verdacht, dass hier vornehmlich Arbeitgeberinteressen bedient werden sollen, wobei der Gesetzentwurf reiner Aktionismus zu sein scheint. Will die Ministerin sich hier ein Denkmal setzen? Das dürfte, mangels klarer Definitionen und Regelungen gescheitert sein. Es kann nicht sein, dass von vorneherein absehbar ist, dass die Feststellung der Rechtmäßigkeit bzw. die Umsetzung des Gesetzes den Gerichten obliegen wird.“

© dbb newsletter 097/2014 vom 28.10.2014
© Artikelfoto dbb/ Marco Urban

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