„Entlastungspaket III“ und öffentlicher Dienst – Energiepreispauschale auch für Pensionäre im Land

dbb rheinland-pfalz mit Forderung nach Einbeziehung der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im Landesdienst erfolgreich

Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat in seiner gestrigen Sitzung entschieden, dass die rund 54.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des öffentlichen Landesdienstes wie Rentnerinnen und Rentner noch in diesem Jahr eine steuerpflichtige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten werden.

Der dbb rheinland-pfalz hatte das gegenüber dem zuständigen Ministerium der Finanzen gefordert, denn die Versorgungsempfänger und -empfängerinnen des Bundes wurden bereits im „Entlastungspaket III“ ausdrücklich in die Pauschalzahlung einbezogen, ein Gesetzentwurf liegt inzwischen vor auf Bundesebene.

Die Entlastung für stark gestiegene Energiekosten muss nach unserem Dafürhalten auch für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im landesgesetzlichen Anwendungsbereich gelten, da sie genauso betroffen sind wie alle anderen Bevölkerungsgruppen und wie die Versorgungsempfänger sowie -empfängerinnen des Bundes.

Außerdem hatten Mitte des Monats bereits mehrere Bundesländer eine Nachzeichnung für die dortigen Versorgungsempfänger in Aussicht gestellt – aus dem Gedanken der Gleichbehandlung heraus.

dbb Landeschefin Lilli Lenz: „Wir haben im Zuge unserer Forderung Finanzministerin Doris Ahnen mitgeteilt, dass wir darauf vertrauen, dass auch die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im Geltungsbereich des Landesbeamtenversorgungsgesetzes nicht abgehängt werden. Per Einmalzahlung bekommen sie nun konsequent eine Entsprechung zur Pauschale. Das ist gut und richtig. Das ist Solidarität und das ist gerecht.“

Laut Ergebnis des Bundes-Koalitionsausschusses vom 3. September 2022 unter der Überschrift „Deutschland steht zusammen.“ war im dritten Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen eine Einmalzahlung für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes festgelegt worden als Entsprechung zur sogenannten Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die für Rentenrinnen und Rentner vorgesehen ist.

Die Landesregierung stellt laut Finanzministerium für die Übertragung der Energiepreispauschale auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger rund 15 Millionen Euro bereit. Der benötigte Gesetzentwurf, der auch für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im Kommunaldienst gelten muss, soll im November dem Kabinett vorgelegt werden.

Weitere Informationen zur Gewerkschaftsarbeit finden Sie unter www.djg.de oder unter www.dbb.de und www.dbb-rlp.de.

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