Einkommensrunde 2015 – Dritte Verhandlungsrunde in Potsdam ohne Ergebnis

Am 16. und 17. März 2015 wurden in Potsdam die Tarifverhandlungen zur diesjährigen Einkommensrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) fortgesetzt. Die Verhandlungen verliefen ohne greifbares Ergebnis.

Die Arbeitgeberseite wollte kein Angebot für eine lineare Erhöhung vorlegen. Offensichtlich ist es so, dass insbesondere Nordrhein-Westfalen der Ansicht ist, dass ein schlechter Tarifabschluss die Blaupause für möglichst niedrige Erhöhungen im Beamtenbereich bilden soll. Die Arbeitgeber haben ein Konzept zur Entgeltordnung Lehrkräfte vorgelegt, was aber die Angleichung der Bewertungsunterschiede zwischen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern und Beamtinnen/Beamten auf den Sankt-Nimmerleinstag verschiebt. Das ist keine Grundlage für eine umfassende Lehrer-Entgeltordnung.

Schwerpunkt der Verhandlungen war auch wieder das Thema Zusatzversorgung für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst.

Aus Sicht der Arbeitgeber besteht Anpassungsbedarf bei der Zusatzversorgung, da aufgrund der ansteigenden Lebenserwartung die Sterbetafeln, die der Zusatz-versorgung zugrunde liegen, nicht mehr aktuell sind („Biometrie“) und da aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase der Zinssatz von 3,25 Prozent für Beiträge in der Ansparphase und von 5,25 Prozent in der Rentenbezugsphase, die in die Altersfaktorentabelle eingerechnet sind, nicht erreicht werden können („Rechnungszins“). Bereits seit dem Jahr 2012 finden Verhandlungen mit der TdL, dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zu den Themen „Biometrie“ und „Rechnungszins“ statt. Die Arbeitgeberseite hat nun erneut Zugeständnisse der Gewerkschaften in dieser Frage gefordert. Die Gewerkschaften haben klargestellt, dass es keine Einschnitte bei der Leistung der Zusatzversorgung geben darf.
Die Arbeitgeber haben deutlich gemacht, dass ohne eine Kostensenkung für die Arbeitgeber bei der Zusatzversorgung keine Einigung in der Einkommensrunde 2015 möglich sei. Wenn der öffentliche Dienst zukünftig als Arbeitgeber attraktiv bleiben will, um die dringend benötigten Nachwuchskräfte an sich zu binden, ist aus Sicht des dbb die Beibehaltung einer auskömmlichen Zusatzversorgung unverzichtbar. Der dbb plädiert dafür, sich die Lage jeder Zusatzversorgungseinrichtung anzusehen, um zu beurteilen, ob Änderungen erforderlich sind.

Der dbb und die DJG fordern:

  • den Erhalt einer zukunftssicheren Betriebsrente auf einem auskömmlichen Niveau bei akzeptabler finanzieller Beteiligung der Beschäftigten
  • den Verzicht auf Einschnitte im Leistungsrecht
  • ein klares Bekenntnis der Arbeitgeber zum Punktemodell als Zusatzversorgung für den öffentlichen Dienst, im Interesse der Beschäftigten aber auch zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit um gute und motivierte Nachwuchskräfte.

Die Arbeitgeber müssen ihrer Verantwortung zur finanziellen Absicherung im Alter nachkommen. Die Betriebsrente ist kein geeignetes Mittel zur finanziellen Entlastung der Haushalte der Länder.

Die desolate Finanzpolitik der Länder darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden!

Die Beschäftigten der Länder benötigen ihre Zusatzversorgung zur Absicherung ihres
Einkommens im Alter. Die Betriebsrente darf von den Arbeitgebern nicht als Druckmittel bei der Einkommensrunde missbraucht werden.

Konkreter Handlungsbedarf besteht beim Abrechnungsverband Ost der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Im Gegensatz zum Abrechnungsverband West handelt es sich beim Abrechnungsverband Ost um ein kapitalgedecktes System, das nur in geringem Umfang durch eine zusätzliche Umlage finanziert wird. Die finanzielle Lage dieses Abrechnungsverbandes ist deshalb neben dem Beitragsaufkommen auch wesentlich vom Kapitalzins abhängig. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase auf den Kapitalmärkten ist im Abrechnungsverband Ost mittlerweile eine Unterdeckung von rund zwei Milliarden Euro entstanden, so dass dringender Handlungsbedarf gegeben ist. Die Gewerkschaften haben deutlich gemacht, dass die Arbeitgeber hier besonders in der Verantwortung stehen, das Niveau der Betriebsrente für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in den östlichen Bundesländern einheitlich mit dem Abrechnungsverband West und den kommunalen Zusatzversorgungskassen zu erhalten.

Die Verhandlungen werden am 28. und 29. März 2015 fortgesetzt. Der dbb wird bis dahin erneut bundesweit zahlreiche Warnstreiks durchführen. Wir fordern alle Mitglieder unserer Fachgewerkschaften auf, sich an den Aktionen des dbb vor Ort zu beteiligen. Infos zu einzelnen Aktionen werden auf den Sonderseiten des dbb zu finden sein.

http://www.dbb.de/themen/einkommensrunde-2015/

Flugblatt_Zusatzversorgung_2015_Nr1_dbb

Flugblatt_Einkommensrunde_2015_Nr11_dbb

Wirfuermehr Einkommensrunde

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