dbb rheinland-pfalz mahnt zur Vorsicht: „Gerechtigkeit ist keine Einbahnstraße.“

Business man showing his empty pockets

Die angekündigte gestaffelte Anhebung der allgemeinen Pensionsaltersgrenze für Beamtinnen und Beamte im Landes- und Kommunaldienst bewertet der dbb rheinland-pfalz als faktische Pensionskürzung.

Bei der „wirkungsgleichen Übertragung“ von Maßnahmen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die eigenständige Beamtenversorgung müsse man Vorsicht walten lassen, um soziale Symmetrie zu sichern, so die dbb Landesvorsitzende Lilli Lenz mit Blick auf den vom rheinland-pfälzischen Mi-nisterrat nun ins gesetzliche Anhörungsverfahren gegebenen Gesetzentwurf. Ergebnis der Entwicklung dürfe keinesfalls sein, dass immer mehr Beamte immer später mit immer höheren Abschlägen in den Ruhestand gehen, sagte die dbb Landeschefin.

Lilli Lenz: „Rosinenpickerei darf es nicht geben, bei der der Gesetzgeber nur das aus dem Rentenrecht übernimmt, was allein für den Landeshaushalt gut ist. Gerechtigkeit ist keine Einbahnstraße. Wir werden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens fordern, Beamte gleichermaßen an den Verbesserungen im Rentenrecht zu beteiligen.“ Für den dbb geht es dabei insbesondere um die sogenannte Mütterrente. „Gerecht wäre für uns, wenn alle Mütter unabhängig von ihrem Beruf von der Neuregelung profitieren und wenn zum Beispiel die Anpassung von Besoldung und Versorgung der Beamten der Tarifentwicklung im öffentlichen Landesdienst folgt. Andernfalls kommt es zu einer Mehrfachabkoppelung. In diesem Zusammenhang werden wir auch die beabsichtigte Übertragung des FALTER-Teilzeitarbeitsmodells genau prüfen. Es muss nicht alles Gold sein, was glänzt,“ sagte die dbb Landesvorsitzende.

Der dbb rheinland-pfalz setzt sich unter anderem ein für Korrekturen bei den Versorgungsabschlägen. Bislang müssen Beamte bei einem Ruhestandsbeginn vor Erreichung der beamtenrechtlichen Altersgrenze einen Versorgungsabschlag von bis zu 10,8 Prozent hinnehmen, auch wenn sie eine Dienstzeit von 45 und mehr Jahren zurückgelegt haben. Unter den Vorzeichen des Gesetzentwurfs hält die Gewerkschaft einen abschlagsfreien Ruhestand mit dem vollendeten 63. Lebensjahr für unabdingbar. Wichtig ist den Mitgliedsgewerkschaften und –verbänden des dbb rheinland-pfalz auch, dass mehr für die Gesunderhaltung und altersgerechte Beschäftigung im öffentlichen Dienst getan wird. Lilli Lenz: „Wenn Beamte länger arbeiten sollen, dann muss der Dienstherr es ihnen auch mit einer entsprechenden Arbeitsplatzgestaltung ermöglichen. Man kann eben bei solch wichtigen gesellschaftlichen Gestaltungsproblemen nicht nur ans Sparen denken.“

Zwischen 2016 und 2029 soll das allgemeine Pensionsalter wie auch schon in anderen Ländern und beim Bund je nach Geburtsdatum des Beamten gestaffelt jahrgangsabhängig erhöht werden, sodass die Pensionierung später erfolgt. Der Abschlag bei vorzeitigen Pensionierungen soll steigen.

Original-Artikel: dbb rheinland-pfalz – http://www.dbb-rlp.de/aktuelles/2014/140612_pensionsaltersgrenzen.html
Artikelfoto: © jinga80 – Fotolia.com

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