Laut dem Finanzministerium ist im Landesdienst das Stellen von (Muster-)Anträgen bzw. das Einlegen von (Muster-)Widersprüchen gegen die „5 x 1 %“-Deckelung von Besoldung und Versorgung nicht mehr nötig, heißt es im Rundschreiben Nr. 34/2012 des dbb.
Falls das Land die Musterprozesse auf Gewährung amtsangemessener Bezahlung höchstrichterlich verlieren sollte, werden alle Beamtinnen, Beamte, Versorgungsempfängerinnen und -empfänger daran teilhaben – egal, ob sie einen Antrag/Widerspruch eingereicht haben oder nicht.
Die Landesregierung wird den Musterprozessausgang akzeptieren und dem Landesgesetzgeber ggfls. empfehlen, rückwirkend gesetzlich die Besoldung und Versorgung zu korrigieren, heißt es im Rundschreiben weiter.
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