Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Mobiler Arbeit mitdenken
Zum Welttag für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit am 28. April 2023 legt der dbb den Fokus auf die Mobile Arbeit. Auch hier sind Arbeit- und Dienstgebenden in der Pflicht
„Arbeit- und Dienstgebenden stehen in der Pflicht, ein gesundes Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Die Bedingungen müssen so beschaffen sein, dass psychische und körperliche Gesundheit der Beschäftigten geschützt wird. Dies gilt nicht nur im Büro, sondern auch für die Mobile Arbeit“, betonte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 27. April 2023. Die Corona-Krise habe noch einmal verdeutlicht, wie wichtig diesbezüglich angemessene Maßnahmen sind. „Hier kann – wenn eine Sensibilität über die Wichtigkeit des Arbeitsschutzes nicht ohnehin schon vorlag – von einem Bewusstseinswandel ausgegangen werden.“
Die fortschreitende Digitalisierung eröffne immer größeren Teilen der Beschäftigten die Möglichkeit, ihre Arbeitsleistung außerhalb ihrer Arbeits- oder Dienststelle zu erbringen. „Mobile Arbeit birgt aber auch gesundheitliche Gefahren, die beachtet werden müssen. Eine unserer Kernforderungen ist, dass Arbeit und Privatleben voneinander getrennt werden müssen. Die Beschäftigten haben ein Recht auf ‚Nicht-Erreichbarkeit‘ und dieses gilt es durch geeignete Maßnahmen durchzusetzen“, erklärte Silberbach. So könne man eine Entgrenzung von Arbeit und Privatleben verhindern. „Die Arbeit- und Dienstgebenden haben auch für mobil arbeitende Beschäftigte eine Fürsorgepflicht.“.
Hintergrund
Seit 39 Jahren wird der Welttag für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit jährlich am 28. April von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) organisiert. Der Tag dient der weltweiten Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In diesem Jahr fokussiert sich der Tag auf das grundlegende Recht eines sicheren und gesunden Arbeitsumfeldes.
Weitere Informationen zur Gewerkschaftsarbeit finden Sie unter www.djg.de oder unter www.dbb.de und www.dbb-rlp.de.
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