Das allumfassendste aller Themen ist natürlich die Einführung der eAkte. Mit Sach- und Fachverstand, begleiten wir kritisch die Entwicklung und Einführung der elektronischen Akte in den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Uns ist es wichtig, dass die Kolleginnen und Kollegen vor Ort nicht alleine gelassen werden.
Der derzeitige Pilotierungsstopp der eAkte wurde u.a. mehrfach von der DJG gefordert.
Seit einem Jahr erschwert uns die Covid-19-Pandemie das Leben.
Es ist und bleibt ein Anliegen der DJG, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfänglich vor Ansteckung geschützt werden. Auch hier hat und wird die DJG, sowohl in den Personalvertretungen als auch von gewerkschaftlicher Seite aus, weiterhin die Lage vor Ort beobachten und auch, wie schon geschehen, entsprechend eingreifen.
Christian Esch: Welche Schwerpunkte hat sich die Gewerkschaft für die kommende Periode gesetzt und wo sehen Du und die Kolleginnen und Kollegen des Landesvorstandes noch Handlungs- bzw. Verbesserungsbedarf?
Rolf Spurzem: Schwerpunkte bleiben auf jeden Fall weiterhin die Personalentwicklung, die Ausbildung junger Menschen in der Justiz und die Einführung der eAkte. Bei der eAkte müssen wir noch kritischer die weitere Entwicklung betrachten und begleiten.
Solange wir mit der Covid-19-Pandemie leben müssen, steht der Schutz der Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter vor Ansteckung an oberster Stelle. Arbeitsschutz ist einer der wichtigsten Kontrollaufgaben der Personalvertretungen.
Ebenso oben auf der Agenda steht die Umsetzung des BAG-Urteils zur Eingruppierung der Justizbeschäftigten in die EG 9a.
Als einzige für die Justizbeschäftigten zuständige Fachgewerkschaft in der Justiz, sind wir durch unsere bundesweite Vernetzung, sowohl mit der DJG Bund als auch mit dem dbb Bund, selbstverständlich der richtige und kompetente Ansprechpartner.
Mit zwei Kolleginnen aus unserem DJG Landesvorstand, Sandra Jungnickel und Liane Jung, ist die DJG Rheinland-Pfalz in dem zuständigen „Fachbereich Tarif der DJG Bund“ stark und aktiv vertreten.
Ein weiterer Punkt ist die Besoldung der Justizfachwirte. Hier sehen wir einen enormen Handlungsbedarf.
Wichtig für uns ist auch die Betrachtung des Arbeitsplatzes der Zukunft. Die Covid-19-Pandemie hat uns neue Möglichkeiten zur Wahrnehmung unserer Dienstaufgaben eröffnet. Die Nutzung von Homeoffice muss auch nach Ende der Pandemie flexibel für alle Justizbediensteten genutzt werden können. Wir dürfen nicht in das alte verstaubte System der Amtszimmerpflicht zurückfallen.