Bevor am 22. Mai 2015 das umstrittene Tarifeinheitsgesetz im Bundestag
verabschiedet werden soll, hat der dbb gemeinsam mit den anderen im
Bündnis für Koalitionsfreiheit zusammengeschlossenen Gewerkschaften
die Abgeordneten noch einmal aufgefordert, dem Gesetz ihre Zustimmung
zu verweigern und keinen Verfassungsbruch zuzulassen.
Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt warnte vor den negativen
Folgen des Gesetzes. ‚Eine gesetzlich verordnete Zwangstarifeinheit
greift in die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit ein, beschränkt
das Streikrecht und bedroht kleinere Gewerkschaften in ihrer Existenz.
Das ist eindeutig verfassungswidrig. Sollte das Gesetz also verabschiedet
werden, bleibt dem dbb keine Alternative: Dann legen wir umgehend Verfassungsbeschwerde
in Karlsruhe ein‘, kündigte Dauderstädt an.
Neben dem Bündnis für Koalitionsfreiheit, zu dem dbb, Marburger Bund,
Deutscher Journalisten-Verband und Vereinigung Cockpit gehören, waren
auch andere Gewerkschaften sowie zahlreiche Wirtschaftsfachleute und
renommierte rechtswissenschaftliche Experten zu der Einschätzung gelangt,
der Gesetzentwurf sei grundgesetzwidrig. Auch der Sachverständigenrat
zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hatte in seinem
Jahresgutachten 2014/15 davor gewarnt, die Pluralität von Gewerkschaften
per Gesetz zu beschneiden. ‚Tarifpluralität, das haben die vergangenen
Jahre gezeigt, gefährdet keineswegs die Funktionsfähigkeit von Tarifautonomie‘,
sagte dbb Chef Dauderstädt. ‚Wir haben keine Zersplitterung der Tariflandschaft
in Deutschland.‘
Im Appell an die Bundestagsabgeordneten warnte das Bündnis für Koalitionsfreiheit:
‚Durch das Gesetz würden die vorhandenen geordneten Bahnen des Tarifpluralismus
zerstört und die Gewerkschaften in eine permanente Auseinandersetzung
um betriebliche Mehrheiten getrieben. Das schürt Unfrieden, wo bisher
ein kooperatives Miteinander oder gegenseitige Akzeptanz den gewerkschaftlichen
Wettbewerb bestimmen.‘
Das Bündnis forderte die Bundestagabgeordneten auf, ’nicht sehenden
Auges einen Verfassungskonflikt einzugehen‘: ‚Verlagern Sie nicht Ihre
Verantwortung auf die Richter des Bundesverfassungsgerichts. Verteidigen
Sie mit uns gemeinsam unsere Grundrechte. Lassen Sie keinen Grundrechtsbruch
zu!‘