Als verfassungswidrigen ‚Murks‘ hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt das seit 10. Juli 2015 geltende Tarifeinheitsgesetz erneut kritisiert und die ersten Verfassungsbeschwerden und Anträge auf einstweilige Anordnung zur Aussetzung des Gesetzes zahlreicher Branchengewerkschaften in Karlsruhe begrüßt. Es sei gut, ‚dass sich die ersten Verfechter von Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie auf den Weg nach Karlsruhe gemacht haben. Wenn das Parlament die Koalitionsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger nicht mehr verteidigt, müssen die Richter des Verfassungsgerichts diese Rolle übernehmen‘, schreibt Dauderstädt in einem Gast-Kommentar für den Bremer ‚Weser-Kurier‘ (Ausgabe vom 2. August 2015).
DAUDERSTÄDT ZU TARIFEINHEITSGESETZ: VERFASSUNGSBRUCH MIT ANSAGE
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