
Für die Jahre 2011 und 2012 erhöht sich der Urlaubsanspruch für Beamtinnen und Beamte einstweilen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr um 4 Tage und bis zum vollendeten 40. Lebensjahr um einen Tag. Das hat der Weiterlesen

Für die Jahre 2011 und 2012 erhöht sich der Urlaubsanspruch für Beamtinnen und Beamte einstweilen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr um 4 Tage und bis zum vollendeten 40. Lebensjahr um einen Tag. Das hat der Weiterlesen

Fällt im Zuge der Neuorganisation der Verwaltung eine Stelle weg, muss die Behörde den Mitarbeiter an einem vorhandenen vergleichbaren Arbeitsplatz weiterbeschäftigen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Weiterlesen