Stellungnahme zum Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP

Weiter führt der Koalitionsvertrag auf, dass geprüft werden soll, ob die Einrichtung von betrieblichen Kinderbetreuungsangeboten für Justizbedienstete, ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen, möglich ist. Hier kann aus unserer Sicht sicherlich auf die in der Vergangenheit bereits gemachten Anregungen und ausgearbeiteten Konzepte zurückgegriffen werden.

Bedenken haben wir allerdings bei der Frage, wie dies z. B. an kleinen bzw. ländlichen Standorten umgesetzt werden soll? Denn auch hier werden wir – nach dem gerade stattfindenden Generationenbruch und Dienste übergreifend – sehr viele junge Kolleginnen und Kollegen haben, welche es mit guten und attraktiven Angeboten dauerhaft an diese Dienststellen zu binden gilt.

Die künftige Landesregierung bekennt sich außerdem zu einer Präsenz der Justiz in der Fläche und dem Erhalt der Justizstandorte. Wir bleiben gespannt, da es bereits in der Vergangenheit Bestrebungen gab, bestimmte Bereiche zu zentralisieren oder aber – wie im Falle der LJK – mit anderen Behörden zusammenzuführen.

Wir als DJG RLP sehen die Justiz ebenfalls als tragende Säule unseres Rechtsstaates, möchten gemeinsam mit dem Dienstherrn die Zukunftsfähigkeit der Justizstrukturen sichern, die Fortführung der Digitalisierung der Justiz wohlwollend begleiten und mit allen Kolleginnen und Kollegen auch weiterhin zu einer bürgernahen Justiz beitragen.

Wir stehen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Justizministerium!

Christian Esch
Pressereferent
Deutsche Justiz-Gewerkschaft Rheinland-Pfalz