Natürlich muss auch – wie im Koalitionsvertrag niedergeschrieben – die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter geprüft werden. Das mobile Arbeiten wird tatsächlich einen immer höheren Stellenwert einnehmen und auch einer der Eckpunkte für die Gewinnung von Nachwuchs darstellen.
Zur Umsetzung dieses wichtigen Zieles wird es aus Sicht der DJG RLP allerdings nötig sein, zuerst einmal eine stabil laufende eAkte zu gewährleisten – denn ohne diese wird mobiles Arbeiten nur Zukunftsmusik bleiben!
Natürlich unterstützen wir als Gewerkschaft auch das Ziel, die Digitalisierung der Justiz weiter fortzuschreiben und eine flächendeckende Einführung der elektronischen Akte bis 2025 umzusetzen. Doch die Kolleginnen und Kollegen vor Ort dürfen hier nicht vergessen werden. Denken wir nur an die momentane Situation hinsichtlich der täglichen Störungen im Betrieb der eAkte, so sind wir doch sehr skeptisch, ob eine Umsetzung bis 2025 noch realistisch ist und überhaupt gewährleistet werden kann.
Die Justizbediensteten dürfen hier nicht auf der Strecke bleiben und müssen im Vordergrund stehen, denn die hier hervorgerufenen Belastungen können z. B. nicht alleine durch eine Ausweitung der Angebote im Bereich des Gesundheitsmanagements aufgefangen werden!
Mit der fortschreitenden Einführung der eAkte verändert sich natürlich auch das Berufsbild der Justizwachtmeister*innen. Auch dem trägt der Koalitionsvertrag Rechnung, denn eine Modernisierung des Wachtmeisterdienstes ist dringend angezeigt! Wenn es um eine Attraktivitätssteigerung geht, so muss auch hier nicht zuletzt über eine Anhebung der Eingangsbesoldungsgruppe gesprochen werden.