Die Gewinnung von geeigneten, bestens qualifizierten sowie motivierten Nachwuchskräften, die Aus- und Fortbildung und natürlich attraktive Aufstiegsmöglichkeiten müssen hier, neben der weiter fortschreitenden Modernisierung der Arbeitsmittel und Arbeitsabläufe (eAkte), im Vordergrund stehen.
Geeigneten Nachwuchs zu finden wird allerdings – in Konkurrenz zur freien Wirtschaft – immer schwieriger. Daher möchten wir als DJG RLP dem Dienstherrn weiter als verlässlicher Partner zur Seite stehen.
Wir sehen allerdings auch, dass die Gewinnung von adäquatem Personal nur gelingen kann, wenn die einzelnen Dienste weiter aufgewertet werden.
Denken wir nur an den Bereich der Justizfachwirte: hier muss alsbald über eine Aufgabenübertragung vom Rechtspfleger auf den Justizfachwirt gesprochen werden (z. B. die Festsetzung der Kosten in den Fällen, in denen die §§ 103ff. der Zivilprozessordnung anzuwenden sind; die Festsetzung der Vergütung des Rechtsanwalts nach § 11 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes; die Entscheidung über Anträge auf Gewährung und Aufhebung von Beratungshilfe einschließlich der grenzüberschreitenden Beratungshilfe nach § 10 Abs. 4 des Beratungshilfegesetzes; die dem Amtsgericht nach § 3 Abs. 2 des Beratungshilfegesetzes zugewiesenen Geschäfte; usw.). Diese Maßnahme würde nicht nur eine Aufwertung des Berufsbildes bedeuten, sondern eine Anhebung der Eingangsbesoldungsgruppe rechtfertigen.
Weiter begrüßen wir, dass die Mitarbeiter*innen der Gerichte und Staatsanwaltschaften zukünftig über attraktive und flexible Arbeitsbedingungen verfügen sollen. Die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, dass der Dienstherr schon jetzt bemüht ist, allen Justizbediensteten ein hohes Maß an Flexibilität zuzugestehen. Allerdings hat die unterschiedliche Auslegung der gemachten Vorgaben in den Dienststellen zu Unmut in der Mitarbeiterschaft geführt.