Der Entwurf zum Koalitionsvertrag lässt uns als DJG RLP hoffen. Die für die rheinland-pfälzische Justiz aufgeführten Themenfelder entsprechen zum Teil auch den Zielen, welche wir uns für die kommenden Jahre gesetzt haben.
Wir begrüßen nicht nur, dass die Justiz weiter gestärkt werden soll. Uns als Gewerkschaft ist es ebenso ein wichtiges Anliegen, sich weiterhin für eine moderne und leistungsfähige Justiz einzusetzen.
Daher ist es umso bedeutender, dass die neue Landesregierung auch in der nächsten Legislaturperiode für eine sachgerechte personelle wie materielle Ausstattung in allen Bereichen der Justiz sorgen möchte.
Dies dürfen allerdings keine leeren Worthülsen bleiben, denn die Koalitionspartner können sich nicht auf dem bislang Erreichten ausruhen!
Egal ob im Justizwachtmeisterdienst oder bei den Justizfachwirt*innen und Justiz-beschäftigten, den Rechtspfleger*innen, sowie der Gerichts- oder Bewährungshilfe – aus Sicht der Gewerkschaft muss für eine dauerhafte und angemessene personelle Ausstattung gesorgt werden.