Stellungnahme der DJG RLP zum Thema Digitalisierung in der rheinland-pfälzischen Justiz

Am 03.12.2018 wurde bei dem Amts- und Landgericht Bad Kreuznach als zweitem Gerichtsstandort in Rheinland-Pfalz die elektronische Akte in Zivilverfahren eingeführt.

Nach Einschätzung des Vorsitzenden der Deutschen Justiz-Gewerkschaft Rheinland-Pfalz Rolf Spurzem ist dies ist ein weiterer Meilenstein in Sachen Digitalisierung der rheinland-pfälzischen Justiz und für die DJG RLP ein wichtiger und richtiger Schritt in die digitale Zukunft der täglichen Arbeit.

Rolf Spurzem erklärt weiter: „Ab diesem Tag werden dort alle neu eingehenden Zivilverfahren nur noch elektronisch geführt und so zum ersten Mal ein medienbruchfreier Instanzenzug zwischen einem Amts- und Landgericht möglich sein.

In der heutigen Zeit ist es unerlässlich, als zukunftsorientierter und attraktiver Arbeitgeber aufzutreten. Der öffentliche Dienst darf sich nicht von der Entwicklung abhängen lassen und muss mit der „freien“ Wirtschaft gleichziehen, denn dort ist die Digitalisierung schon seit langem ein wichtiges Thema.

Natürlich werden wir als Gewerkschaft in den nächsten Jahren genau verfolgen, welche Auswirkungen das neue Medium bzw. der Medienbruch auf unsere Arbeitswelt haben wird und welchen neuen Herausforderungen wir uns in den Wachtmeistereien, Serviceeinheiten usw. stellen müssen.

Der DJG RLP kommt hierbei die Aufgabe zu, diesen Wandel wohlwollend aber auch kritisch zu begleiten. Die Digitalisierung der Arbeitswelt schafft neue, unbekannte oder bisher nicht beachtete Anforderungen und Fragen.

Für uns als Gewerkschaft ist es wichtig und auch oberste Priorität, dass die Kolleginnen und Kollegen in den Staatsanwaltschaften und Gerichten nicht vor vollendete Tatsachen gestellt, sondern umfassend informiert und geschult in das neue digitale Zeitalter mitgenommen werden.

Allerdings wird es nach uns vorliegenden Informationen wohl auch zukünftig im Bereich der gerichtlichen Serviceeinheiten keine spürbaren Arbeitserleichterungen im Vergleich zum bisherigen Arbeitsalltag geben.

Im Gegenteil: Stand heute macht die eAkte den betroffenen Kolleginnen und Kollegen der Serviceeinheiten gegenüber der Papierakte Mehrarbeit, da die Hauptaufgabe, nämlich das Verakten, schon mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden ist.

Was früher an Papier zur Akte gebracht wurde, musste salopp gesagt nur eingeheftet und foliiert (mit Seitenzahlen versehen) werden. Heute kann die elektronische „Erstveraktung“ durch die Serviceeinheit bis zu einer halben Stunde dauern, da die eAkte z. B. zu strukturieren ist. Zudem ist die Bearbeitungsdauer darüber hinaus auch von der Qualität der eingereichten Datensätze abhängig.

Ein weiterer Punkt ist die Fristenverwaltung. Diese erfolgt zukünftig doppelt, da die Fristen weiterhin in der Fachanwendung forumSTAR und daneben auch in der elektronischen Akte zu führen sind.

Auch die Akteneinsicht von Verfahrensbeteiligten gestaltet sich bislang zeitaufwendiger, als man es gewohnt ist. Zurzeit funktioniert das Akteneinsichtsportal noch nicht. Daher müssen die Serviceeinheiten bis auf Weiteres die elektronischen Daten gesichert und gezippt auf CD brennen und diese dann an den Akteneinsichtsempfänger versenden. Dies bedeutet ebenfalls ein Mehr an Arbeit im Gegensatz zu der bisherigen Verfahrensweise.

Des Weiteren ist in der Übergangsphase der Scannprozess (bei Papiereingängen) nicht zu unterschätzen, da dieser qualitätsgesichert durchgeführt werden muss.
Das heißt, dass die Eingänge durch die Scannstelle durchgesehen und überprüft werden müssen. Bei beiden Pilotgerichten werden diese Arbeiten durch das 2. Einstiegsamt (früher mittlerer Dienst) durchgeführt. Die bis dato eingehende Papierpost wurde durch die Gerichtswachtmeister bearbeitet und verteilt.  Nach dem Scannen muss dann die zuständige Serviceeinheit das Ganze nochmals durchsehen und anschließend elektronisch weiter verarbeiten.

Die vorliegenden Beispiele sind nur ein kleiner Teil der Mehrarbeiten, welche mit Einführung der eAkte anfallen werden und von den Serviceeinheiten zu leisten sind.

Natürlich darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass es Arbeitserleichterungen geben wird. Das Druckvolumen z. B. wird mit Zunahme des elektronischen Versands abnehmen, der Schriftverkehr kann mit wenigen Klicks auf den Weg gebracht werden usw. Wir sind uns auch durchaus bewusst, dass wir noch am Anfang dieses Umstellungsprozesses stehen und nicht auszuschließen ist, dass sich hinsichtlich der Mehrarbeit mit der eAkte in Zukunft Veränderungen ergeben werden.

Bei allen Neuerungen dürfen die Rechte der Arbeitnehmer auch im digitalen Zeitalter nicht ungeachtet oder beschnitten werden. Die Arbeitsumgebung kann noch so schön und digital sein, ohne den Menschen, der diese Technik nutzt und bedient, wird es nicht gehen. Die Justizbediensteten müssen auch in Zukunft im Vordergrund stehen. Die Technik ist für den Menschen da und nicht umgekehrt.

Wir als Deutsche Justiz-Gewerkschaft Rheinland-Pfalz gehen zudem davon aus, dass es durch die fortschreitende Digitalisierung nicht zwangsläufig zu Stelleneinsparungen in der rheinland-pfälzischen Justiz kommen kann“.

Weitere Informationen zur Gewerkschaftsarbeit finden Sie unter www.djg.de oder unter www.dbb.de und www.dbb-rlp.de.