Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit Ende Januar 2021 liegt uns die schriftliche Urteilsbegründung der Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 09. September 2020 (4 AZR 195/20 und 4 AZR 196/20) vor.
Nunmehr hat uns die Nachricht erreicht, dass das Land Berlin und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt haben. Die Beschwerdeführer sind der Auffassung, dass die Urteile des BAG vom 09. September 2020 ihre Grundrechte verletzen und beantragen festzustellen, dass die Urteile aufgehoben und die Sachen an das Bundesarbeitsgericht zurückverwiesen werden.
Das Ministerium der Justiz in Mainz hat bis dato keine Informationen über ihr weiteres Vorgehen bekanntgegeben. Ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung ist ebenfalls nicht erfolgt.
Wir betrachten die beiden Urteile des BAG als großen Erfolg für unsere Justizbeschäftigten, da gerade in dem Urteil vom 09.09.2020 (4 AZR 196/20) eine Kollegin geklagt und gewonnen hat, die den Beruf der Justizfachangestellten nicht erlernt hat, wie so viele Kolleginnen und Kollegen aus Rheinland Pfalz.
Solltet Ihr noch keinen Antrag auf Höhergruppierung gestellt haben, ist dies weiterhin möglich. Musteranträge für unsere Mitglieder werden auf Wunsch übersandt und wir stehen selbstverständlich für Nachfragen zu Verfügung.
Weitere Informationen zur Gewerkschaftsarbeit finden Sie unter www.djg.de oder unter www.dbb.de und www.dbb-rlp.de.
Ihre/Eure
Liane Jung
stv. Landesvorsitzende der
Deutschen Justizgewerkschaft Landesverband Rheinland Pfalz
Fachbereich Tarif
liane.jung@djg-rlp.de