Die DJG – Deutsche Justiz-Gewerkschaft Rheinland-Pfalz bedankt sich bei allen Kolleginnen und Kollegen für Ihr Vertrauen!
Für die DJG wurden gewählt:
Hauptpersonalrat beim Ministerium der Justiz
– Liste der Beamten –
Hauptpersonalrat beim Ministerium der Justiz
– Liste der Tarifbeschäftigten –
Bezirkspersonalrat beim Oberlandesgericht Koblenz
– Liste der Beamten –
Bezirkspersonalrat beim Oberlandesgericht Koblenz
– Liste der Tarifbeschäftigten –
Bezirkspersonalrat beim
Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken
– Liste der Beamten –
Bezirkspersonalrat beim
Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken
– Liste der Tarifbeschäftigten –
- Der ÖPR bei den Gerichten ist für Angelegenheiten zuständig, die ausschließlich die jeweilige Dienststelle betreffen und wird von den Beschäftigten der Dienststelle gewählt.
- Dem BPR werden alle Personalangelegenheiten der Kolleginnen und Kollegen der Gerichte im Bezirk der jeweiligen Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwaltschaften zur Mitbestimmung vorgelegt.
Er ist weiter für bezirksweite Regelungen zuständig, z.B. die Übernahme von EDV-Fachverfahren; Ausbildungsangelegenheiten etc..
Dementsprechend wird der BPR von allen Beschäftigten des jeweiligen OLG-Bezirks gewählt. - Der HPR wird von allen Bediensteten der Gerichte und Staatsanwaltschaften gewählt. Er ist für alle Angelegenheiten zuständig, die die Justiz in Rheinland-Pfalz betreffen und vom Ministerium der Justiz entschieden werden.