Bereits die im Referentenentwurf enthaltene Erhöhung der hatte der dbb als längst überfällig begrüßt. Jetzt legt die Bundesregierung noch eine Schippe drauf und erhöht auch die Pflege-Pauschbeträge deutlich. Ein Signal, auf das Pflegebedürftige und ihre Angehörigen lange gewartet haben“ sagt der Bundesvorsitzende des dbb Ulrich Silberbach.
Dem Gesetzentwurf zur Folge soll ab dem Veranlagungszeitraum 2021 bereits ab Pflegegrad II ein Pauschbetrag in Höhe von 600 Euro jährlich angesetzt werden können. Für Pflegebedürftige mit festgestelltem Pflegegrad III sind 1 100 Euro möglich. Pflegegrade IV und V können eine Pauschale von 1 800 Euro jährlich geltend machen. Das bisherige Erfordernis der „nachgewiesenen Hilflosigkeit“ im Sinne des bisherigen § 33b EStG (Kennzeichen H) soll künftig für die Gewährung des jeweiligen Pauschbetrages entfallen.
Der dbb und die dbb bundesseniorenvertretung setzen sich seit Jahren für eine bessere Anerkennung der Angehörigenpflege ein. Mit den nun erweiterten Pauschbeträgen wird veränderten Gegebenheiten Rechnung getragen, denn der demografische Wandel und die Umstellung auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff haben den Kreis derer, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, deutlich erhöht. „Die Neuregelung verschafft den Betroffenen zumindest ein wenig Luft, auch wenn nicht alle im selben Umfang profitieren können. Wir sehen in der Pflegepolitik nach wie vor eine Politik der kleinen Schritte, denn an die großen Projekte, wie etwa unsere Forderung nach einer steuerfinanzierten Entgeltersatzleistung für pflegende Angehörige oder den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Tages- und Nacht- beziehungsweise der Kurzzeitpflege, traut sich die Politik noch nicht heran. Wir werden für weitere Verbesserungen kämpfen, den Pflege betrifft die gesamte Gesellschaft“ bekräftigt der dbb-Chef.
Auch der Vorsitzende der dbb- Bundesseniorenvetretung Horst Günther Klitzing begrüßt die Erhöhung sämtlicher Pauschbeträge: „Die zahlreichen Politikergespräche, die wir in den vergangenen Monaten auch zu diesem Aspekt der Pflege geführt haben, zeigen Wirkung“.
Weitere Informationen zur Gewerkschaftsarbeit finden Sie unter www.djg.de oder unter www.dbb.de und www.dbb-rlp.de.