Für die Jahre 2011 und 2012 erhöht sich der Urlaubsanspruch für Beamtinnen und Beamte einstweilen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr um 4 Tage und bis zum vollendeten 40. Lebensjahr um einen Tag. Das hat der Ministerrat in seiner Sitzung am 28.08.2012 so beschlossen.
Laut Bundesarbeitsgericht verstößt die im TVöD festgelegte altersabhängige Staffelung des Erholungsurlaubs für Arbeitnehmer bei Bund und Kommunen gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz AGG. Nachdem der dbb die Neufestlegung des Urlaubsanspruchs gegenüber dem Innenressort schriftlich angemahnt hatte, stimmte der Ministerrat der Anpassung im Hinblick auf die BAG-Rechtsprechung zu.
Die Deutschen Justizgewerkschaft Rheinland-Pfalz begrüßt die (vorläufigen) Anpassungen und ist froh, dass dem Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz Einhalt geboten wurde. „Gerade die jüngeren Kollegen der Justiz werden sich darüber sehr freuen“, so der Landesvorsitzende der DJG Helmut Hau.
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