Läßt ein Arbeitnehmer seine Autoschlüssel am Arbeitsplatz unbeaufsichtigt liegen, darf die Haftpflichtversicherung den Schadensersatz um die Hälfte kürzen, wenn das Auto gestohlen wird.
Eine Mitarbeiterin eines Seniorenheimes hatte den Schlüssel statt im verschließbaren Fach im Korb liegen gelassen. Daraufhin hat die Versicherung die Leistung vermindert.
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(OLG Koblenz Az 10 U 1292/11)