Es müsse „nicht nur eine spürbare Einkommensverbesserung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ durchgesetzt werden, sondern dbb Bund und Landesbünde müssten auch gemeinsam dafür Sorge tragen, „dass die Verhandlungsergebnisse eins zu eins auf die Beamten und Versorgungsempfänger der Länder übertragen werden“, sagte Dauderstädt dem „dbb magazin“ (Ausgabe Dezember 2012).
Der dbb Chef plädierte für eine „wirklich enge inhaltliche Verknüpfung“. Die dbb-Landesbundvorsitzenden gehörten qua Amt der Bundestarifkommission an. „Wir stimmen uns also schon bei der Forderungsfindung und während des ganzen Verhandlungsprozesses eng ab.“ Es sei „sehr vernünftig“, dass die Tarifzuständigkeit dabei zentral beim dbb Bund liege.
„Gleichzeitig müssen wir natürlich auch auf Besonderheiten in den einzelnen Ländern Rücksicht nehmen“, sagte Dauderstädt und verwies auf Rheinland-Pfalz, wo die Landesregierung beschlossen hat, dass die Beamtinnen und Beamten in den nächsten fünf Jahren pauschal nur ein Prozent Gehaltserhöhung bekommen: „Wir werden mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mehr aushandeln, und wir werden uns auf keinen Fall damit zufrieden geben, dass die Kolleginnen und Kollegen in Rheinland-Pfalz dann dauerhaft von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgehängt werden.“
Als nächste große organisatorische Herausforderungen bezeichnete es der dbb Bundesvorsitzende, „da, wo es sinnvoll ist, unsere Kräfte noch stärker zu bündeln“, etwa durch Zusammenschluss. Und es müsse definiert werden, wie sich der dbb in Spezialsektoren aufstellt und organisiert, die nicht klassischer öffentlicher Dienst sind.
dbb newsletter 087/2012 vom 04.12.2012
Artikelfoto: Marco Urban