Der Fachbereich mittlerer Dienst (FB mD) traf sich in Aurich, um über die Perspektiven des mittleren Dienstes zu beraten und Vorschläge zu erarbeiten, die über die Bundesleitung der DJG in die Politik getragen werden sollen.
In Vordergrund stand die weitere Aufgabenübertragung aus dem Rechtspflegerbereich auf den mD im Hinblick auf die anstehenden Veränderungen, die mit dem Elektronischen Rechtsverkehr und der Elektronischen Akte einhergehen werden. Mit dem sogenannten UdG-Gesetz wurden bereits im Jahre 2002 den Bundesländern die Möglichkeit eröffnet, Aufgabenverlagerungen vorzunehmen (§ 36b RpflG). Das Gremium war sich einig, dass folgende weitere Angelegenheiten in Frage kommen:
– Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe (§ 32 II RpflG – siehe die Einschränkung § 36b Abs. 1 Ziffer 5. RpflG)
– Geschäfte im internationalen Rechtsverkehr (§ 29 RpflG)
– Beratungshilfe (§ 24a RpflG)
– Festsetzungsverfahren (§ 21 RpflG)
Um die Attraktivität des Berufsbildes des Justizfachwirtes zu steigern und damit der Nachwuchsgewinnung einen Schub zu geben, ist es auch erforderlich, den Justizfachwirt als Ausbildungsberuf anzuerkennen. Gerade bei Nichtübernahme durch den Dienstherrn stehen die ehemaligen Anwärter ohne anerkannten Ausbildungsberuf da. Weiter geht die Forderung dahin, dass Eingangsamt auf A 7 anzuheben und als Endamt A 11 vorzusehen (ohne das Procedere des Praxis- Verwendungsaufstiegs). Auch sollte sich die Justizministerkonferenz dazu durchringen, die Ausbildungsinhalte zu vereinheitlichen um damit auch einen Wechsel zwischen den Bundesländern unkomplizierter zu gestalten. In diesem Zusammenhang darf auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht unerwähnt bleiben. Das Gremium war sich einig, dass unterschiedliche Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung anzubieten sind (z.B. Gleitzeit/Vertrauensarbeitszeit).
Neben diesen Vorschlägen, die auf Bundesebene zu realisieren sind, können in den Ländern Übertragungen vorgenommen werden, die eine Entlastung des gehobenen und höheren Dienstes darstellen; dies sind Aufgaben aus dem Verwaltungsbereich (z.B. Gerichtsvollzieherprüfung, Prüfungsbeamte bei den Bezirksrevisoren, die selbständige Bearbeitung von Angelegenheiten des Haushalts, Aufgaben in der Aus- und Fortbildung, eigenständige Koordination des Wachtmeisterdienstes, Aufgaben aus dem IT-Bereich).
Natürlich wird die PEBB§Y-Fortschreibung mit Spannung erwartet. Es wird sicherzustellen sein, dass die Kolleginnen und Kollegen in den Erhebungsgerichten und -staatsanwaltschaften umfassend informiert werden um zu gewährleisten, dass die ermittelten Basiszahlen auch den tatsächlichen Arbeitsaufwand widerspiegeln. Ihnen muss vor Augen geführt werden, dass mit ihrer (zusätzlichen) Arbeit die Weichen für die Personalausstattung der kommenden 10 Jahre gestellt werden.
Abschließend hat der FB sich dafür ausgesprochen, am 28. und 29. März 2014 in Mecklenburg-Vorpommern zu tagen.
© Helmut Leu, Vorsitzender des Fachbereichs mittlerer Dienst