Die Einbeziehung von Beamten in eine sogenannte Erwerbstätigenversicherung wäre ein Verlustgeschäft für alle Beteiligten. Das hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt in einem Kommentar für die SPD-Zeitung ‚vorwärts‘ (Ausgabe Dezember 2016) erneut klargestellt. Die Abschaffung der eigenständigen Beamtenversorgung sei ‚zum einen nicht mit der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes vereinbar. Zum anderen würden sich Hoffnungen auf Einsparungen nicht erfüllen.‘
Überlegungen, die bestehenden Altersversorgungssysteme in Deutschland im Sinne einer ‚Volksversicherung‘ zu vereinheitlichen, würden seit Jahrzehnten angestellt. Die Beamtenversorgung sei aber im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung keine klassische Versicherung, sondern Ausdruck der Alimentationspflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten. ‚Sie ist kein besonderes Privileg, sondern Gegenleistung für die Verpflichtung des Beamten zur hoheitlichen Tätigkeit und für die besonderen Pflichten, die sich aus seinem Dienst- und Treueverhältnis ergeben‘, so Dauderstädt. ‚Diese ‚Geschäftsgrundlage‘ mit Verfassungsrang ist Ausdruck eines funktionalen gesellschaftlichen Bedürfnisses: Der Staat muss Tag und Nacht handlungsfähig bleiben und den Bürgern gegenüber dafür einstehen, dass wichtige Einrichtungen und Leistungen verlässlich, nach rechtstaatlichen Grundsätzen, und dauerhaft – also auch streikfrei! – zur Verfügung stehen.‘
Neben den verfassungsrechtlichen Problemen würde sich eine Erwerbstätigenversicherung auch nicht rechnen, machte Dauderstädt deutlich: Wenn Beamte in eine gesetzliche Rentenversicherung einbezogen würden, müssten die Dienstherrn entsprechende Arbeitgeberbeiträge tragen und zugleich die Bruttobezüge der Beamten mit Blick auf eine Beitragspflicht angehoben werden. Erschwerend käme hinzu, dass entsprechend den Regelungen für die Angestellten des öffentlichen Dienstes eine Vollversorgung gewährleistet und damit neben der Rente eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge aufgebaut werden müsste. Dies wären ‚erhebliche finanzielle Aufwendungen, für die die Haushalte aller Gebietskörperschaften keinen Raum haben‘, sagte der dbb Chef.
Das Einheitsmodell würde zudem nicht die Frage der vorhandenen Versorgungsempfänger und der versorgungsnahen Jahrgänge lösen, für die ein verfassungsrechtlich gebotener Besitzstandschutz erfüllt werden müsste. Auch aus rentenpolitischer Sicht machten solche Überlegungen keinen Sinn: Die Beamten, die heute zusätzliche Rentenbeiträge einzahlen würden, erhielten mit Erreichen des Rentenalters auch Ansprüche auf Rentenzahlungen. Dauderstädt: ‚Die Zahl der Rentner und damit auch der Beitragssatz zur Rentenversicherung läge noch höher, als es der demografische Wandel in Zukunft ohnehin erwarten lässt. Bessere Nachhaltigkeit? Fehlanzeige.‘
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