Viele Eltern müssen aufgrund geschlossener Schulen und Kitas ihre Kinder selbst Zuhause betreuen – auf Kosten des eigenen Einkommens. Die geplanten Hilfen der Bundesregierung sind für den dbb zwar grundsätzlich richtig, gehen aber nicht weit genug.
Die Regelungen – formal als Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes geplant – sollen gelten, wenn Behörden wie zuletzt Kitas oder Schulen schließen, um die Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten zu verhindern. Beschäftigte, die deswegen Kinder betreuen müssen, und keinen anderen Anspruch auf Entgelt haben, bekämen dann maximal sechs Wochen lang einen Ausgleich des Verdienstausfalles in Höhe von 67 Prozent ihrer Vergütung, gedeckelt auf 2.016 Euro im Monat. Anspruch sollen allerdings nur die Sorgeberechtigten haben, deren Kind entweder das zwölfte Lebensjahr noch nicht beendet hat oder wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist.
„Es ist absolut richtig, die betroffenen Eltern zu unterstützen“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach am 24. März 2020. „In ihrer bisher geplanten Form würde die Regelung aber weiterhin massive finanzielle Einbußen für die Familien bedeuten. Zumal heute ja noch gar nicht absehbar ist, wie lange die Krise noch andauern wird. Deshalb muss hier dringend nachgebessert werden. Sechs Wochen scheinen als Zeitraum vorerst angemessen, aber statt 67 sollten 100 Prozent des Verdienstausfalls kompensiert werden.“ Auch ein weiterer Aspekt der Reform sei unzureichend, so Silberbach. Mit Blick auf die im Gesetzentwurf genannt Altersgrenze von zwölf Jahren sagte der dbb Bundesvorsitzende: „Jede Entwicklung verläuft anders und gerade in einer Krisensituation sollten Kinder nicht alleine zu Hause sein. Die Altersgrenze muss deutlich angehoben werden, nämlich auf 16 Jahre.“
Informationen zu den bestehenden Regelungen für die Kinderbetreuung durch Beschäftigte im öffentlichen Dienst hat der dbb auf entsprechenden Sonderseiten auf dbb.de gesammelt:
> Für Beamtinnen und Beamte
> Für Tarifbeschäftigte
Weitere Informationen zur Gewerkschaftsarbeit finden Sie unter www.djg.de oder unter www.dbb.de und www.dbb-rlp.de.