Friedhelm Schäfer, Zweiter dbb Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik, lobte in seinem Grußwort vor dem Hauptausschuss des Bayerischen Beamtenbundes am 15. Mai 2019 in München „ausnahmsweise“ die Bayerische Staatsregierung.
In der Regel werden Landesregierungen von Gewerkschaftsvertretern des öffentlichen Dienstes auf ihren Veranstaltungen eher kritisiert und mit Forderungen der Kolleginnen und Kollegen konfrontiert. Umso wichtiger war es dbb Vize Friedhelm Schäfer sein Grußwort vor dem Hauptausschuss des Bayerischen Beamtenbundes am 15. Mai 2019 in München „ausnahmsweise“ mit Lob und Dank an die Bayerische Staatsregierung zu beginnen, „für die konsequente Stützung und Fortentwicklung des Berufsbeamtentums und die eingeleiteten Attraktivitätssteigerungen im Beamtenbereich. Beispielhaft dafür ist das bayerischen Dienstrecht, das flexibel und zukunftsgerichtet ausgestaltet worden ist.“ Die effektive fachliche und politische Einflussnahme des Bayerischen Beamtenbundes, so Schäfer weiter, wird für die positive Entwicklung in Bayern „sicher hilfreich gewesen sein.“
Einigkeit zwischen der Landesregierung in München und dem dbb bestehe auch beim Thema Beihilfe und in der kritischen Bewertung des sogenannten ‚Hamburger-Modells.‘ Schäfer: „Die herkömmliche Beihilfe, die den anteiligen Aufwendungsersatz beinhaltet, ist ein bedeutender Attraktivitätsfaktor des Berufsbeamtentums, der mit Blick auf das Erfordernis, Nachwuchskräfte zu finden und zu binden, kommuniziert statt konfisziert werden sollte.“ Die durch das ‚Hamburger-Modell‘ gewollte, veränderte Wahlmöglichkeit führe zudem zu wesentlichen Einschränkungen bei der Wahl des Dienstherrn, so der dbb Vize weiter. „Nach bisheriger Positionierung der überwiegenden Mehrheit der 17 Gebietskörperschaften ist nicht davon auszugehen, dass es einen gemeinsamen Weg geben wird. Die Folge: Insellösungen, die bei einem Wechsel in eine Gebietskörperschaft ohne pauschale Beihilfe mit erheblichen Nachteilen verbunden wären.“
Außerdem handele es sich beim ‚Hamburger-Modell um ein einmaliges Wahlrecht, das, würde es zugunsten der pauschalen Beihilfe ausgeübt, mit einem unwiderruflichen Verzicht auf eigentlich zustehende Fürsorgeleistungen des Dienstherrn verbunden wäre, und zwar für den gesamten verbleibenden Berufsweg. Den jungen Menschen würde damit zu Beginn ihres Berufslebens eine unumkehrbare Entscheidung abverlangt, deren tatsächliche Auswirkungen zu diesem Zeitpunkt gar nicht absehbar wären. Schäfer: „Der dbb ignoriert nicht, dass es trotz der auch aktuell wieder verbesserten Zugangsbedingungen der PKV problematische Einzelfälle geben kann, in denen eine nachteilige Situation zu verzeichnen ist. Jedoch sollten diese Einzelfälle nicht instrumentalisiert werden, um ein grundsätzlich bewährtes System in Frage zu stellen. Vielmehr gilt es, Lösungen innerhalb des Systems – Beihilfe und/oder PKV – zu entwickeln, die ausschließlich auf den betroffenen Personenkreis beziehungsweise diese Einzelfälle zugeschnitten sind. Defizite eines einzelnen Systems – in diesem Falle die GKV – werden doch nicht dadurch gelöst, indem dort weitere Menschen hineinkommen. Auch sie hätten die dort bestehenden Leistungsansprüche und für Reformen würde durch fehlende Vergleichsmöglichkeiten der Anreiz fehlen.“
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