Angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung aufgrund der Corona-Pandemie hat der dbb umfangreiche Informationen zur Kurzarbeit zusammengestellt.
In vielen Bereichen ist vorübergehend Arbeit weggefallen oder wird in den nächsten Wochen noch wegfallen. Zahlreiche Arbeitgeber denken daher über das Instrument der Kurzarbeit nach oder haben diese bereits beantragt. Damit die betroffenen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, gerade in den unteren Entgeltgruppen, während der Kurzarbeit noch von ihrem Einkommen leben können, müssen für den dbb die bestehenden gesetzlichen Regelungen im Fall der Fälle dringend nachgebessert oder durch tarifvertragliche oder betriebliche Regelungen zu ergänzt werden.
Als Handreichung für die dbb Landesbünde und Fachgewerkschaften hat der dbb wichtige Informationen zur Kurzarbeit zusammengestellt. Das Dokument finden Sie unter der entsprechenden Meldung auf dbb.de.
Weitere Informationen zur Gewerkschaftsarbeit finden Sie unter www.djg.de oder unter www.dbb.de und www.dbb-rlp.de.