Mit dem neuen Rundfunkbeitrag werden nun auch Behinderte Menschen zur Kasse gebeten werden. Sehbehinderte, Hörgeschädigte und Schwerstbehinderte sollen ab dem 01. Januar 2013 die barrierefreien Angebote von Funk- und Fernsehen selbst finanzieren. Bisher waren diese Menschen von von den Gebühren befreit. Das ist mit der Unterzeichnung des fünfzehnten Rundfunkstaatsvertrags vorbei.
Die Rundfunkgebühr wird ab dem 1.1.2013 durch den Rundfunkbeitrag ersetzt. Dieser beläuft sich auf 17,98 Euro im Monat und wird pro Wohnung veranschlagt. Behinderte, die zuvor von den Gebühren befreit waren, zahlen ab diesem Zeitpunkt 5,99 Euro im Monat. Das haben die Minister der Länder so beschlossen. Unter dem Deckmantel eines sogenannten reduzierten Beitrages wird nun den gesundheitlich Benachteiligten in die Tasche gegriffen. Begründet wird diese Änderung damit, dass dadurch die Finanzierung von barrierefreien Angeboten ermöglicht wird.
Anspruch auf einen reduzierten Beitrag haben nach Meinung der Politiker
blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigs‐ tens 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist;
hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist;
behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend mindestens 80 Prozent beträgt und die wegen ihres Leidens nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.
Unter streng gefassten Bedingungen kann die Gebühr vollständig erlassen werden, und zwar bei taubblinden Menschen und bei Empfänger/innen von Blindenhilfe (nach § 72 SGB XII sowie nach §27 d BVG).
Betroffen sind also die Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung Informations‐, Bildungs‐, Kultur‐ und Unterhaltungsangebote überhaupt nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen wahrnehmen können.
Georg Schneider, der Pressesprecher der DJG Rheinland-Pfalz erklärte dazu: „Es ist bedenklich, behinderte Menschen durch neue Gebührenmodelle die gesellschaftlichen Teilhabe zu erschweren. Zahlreiche Mitarbeiter der Justiz sind entsetzt, dass die an einer Behinderung leidenden Kollegen nun auch noch mit unnötigen Kosten belastet werden.“
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